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Kohleausstiegs- und Strukturstärkungsgesetz verabschiedet
Im Juli 2020 wurde der Kohleausstieg bis spätestens 2038 beschlossen. Außerdem haben Bundestag und Bundesrat die letzten Anpassungen der Bundesregierung am Strukturstärkungsgesetz übernommen und dem Gesetz zugestimmt. Damit wurde der rechtliche Rahmen für die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen in den Kohleregionen in Höhe von bis zu 40 Mrd. € bis 2038 geschaffen. Das Strukturstärkungsgesetz sieht unter anderem Investitionen in 40 Schienenwegeausbauprojekte vor. Zwölf der Maßnahmen wurden in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen. Ebenfalls enthalten ist die Möglichkeit zur Stärkung eines Fahrzeuginstandhaltungswerks in Cottbus.