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Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen (per 30. Juni 2021: 29 Mio. €; per 31. Dezember 2020: 33 Mio. €; per 30. Juni 2020: 29 Mio. €) umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war. Mögliche weitere Entschädigungsleistungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in den Eventualforderungen nicht berücksichtigt, da sie aufgrund fehlender Rechtsgrundlage weder im Zeitpunkt ihres Eintritts noch im Umfang einschätzbar sind.
Zum Bilanzstichtag waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. € | 30.06. | 31.12. | 30.06. |
Sonstige Eventualschulden | 136 | 132 | 116 |
Insgesamt | 136 | 132 | 116 |
In den sonstigen Eventualschulden sind unter anderem Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2021 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 17 Mio. € (per 31. Dezember 2020: 16 Mio. €; per 30. Juni 2020: 15 Mio. €). Weiterhin dienten per 30. Juni 2021 Sachanlagen mit Buchwerten von 22 Mio. € (per 31. Dezember 2020: 19 Mio. €; per 30. Juni 2020: 13 Mio. €) der Besicherung von Krediten. Der Ausweis betraf im Wesentlichen Schienenfahrzeuge, die bei den operativen Gesellschaften des Segments DB Fernverkehr im Einsatz sind.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.