Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2022 und 2023
Mit Beschluss vom 28. Februar 2022 hat die BNetzA die Entgelte für die Trassenpreise 2023 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den Fernverkehr um 4,0%, für den Güterverkehr um 2,3% und für den Nahverkehr um 1,8% steigen. Die gegenüber den Vorjahren höheren Dynamisierungsraten im Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr ergeben sich daraus, dass nach einer Änderung des § 13 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) entfallene sonstige betriebliche Erträge aus Infrastrukturanschlussverträgen in das Trassenpreissystem eingepreist wurden. Der Entgeltgenehmigungsantrag für die Trassenentgelte der Netzfahrplanperiode 2023/2024 wird voraussichtlich Anfang Oktober 2022 durch die DB Netz AG gestellt.
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