Zusätzliche Mittel für die Schieneninfrastruktur ab 2024

Die Bundesregierung hat den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 bekräftigt, bis zu 45 Mrd.€ des Investitionsbedarfs des DB-Konzerns u.a. durch den Einsatz von anteiligen Einnahmen aus dem CO₂-Zuschlag der Lkw-Maut zu decken, die ganz überwiegend für Investitionen in die Schieneninfrastruktur genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, wie ein Beitrag i.H.v. 15 Mrd.€ in den kommenden zwei Jahren zur Deckung des Investitionsbedarfs geleistet werden kann. Priorität hat die Modernisierung und Digitalisierung des Bestandsnetzes.