Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen (per 30. Juni 2024: 14 Mio. €; per 31. Dezember 2023: 19 Mio. €; per 30. Juni 2023: 18 Mio. €) umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war.
Per 30. Juni 2024 waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten unverändert keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. € | 30.06.2024 | 31.12.2023 | 30.06.2023 |
Begebung und Übertragung von Wechseln | 14 | 13 | 13 |
Gewährleistungsverpflichtungen | – | – | – |
Sonstige Eventualschulden | 154 | 71 | 110 |
Insgesamt | 168 | 84 | 123 |
In den sonstigen Eventualschulden sind u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2024 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 12 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 14 Mio. €; per 30. Juni 2023: 14 Mio. €). Weiterhin dienten per 30. Juni 2024 Sachanlagen mit Buchwerten von 1 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 3 Mio. €; per 30. Juni 2023: 3 Mio. €) der Besicherung von Krediten.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.