Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten

Die Buchwerte der flüssigen Mittel (per 30. Juni 2024: 4.573 Mio. €; per 31. ­Dezember 2023: 2.631 Mio. €; per 30. Juni 2023: 4.651 Mio. €), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (per 30. Juni 2024: 9.545 Mio. €; per 31. Dezember 2023: 8.658 Mio. €; per 30. Juni 2023: 9.527 Mio. €) stellten zum Abschlussstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten (per 30. Juni 2024: 9.159 Mio. €; per 31. Dezember 2023: 8.910 Mio. €; per 30. Juni 2023: 9.956 Mio. €) sowie der kurzfristigen Finanzschulden stellten zum Abschlussstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Von den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten entfielen per 30. Juni 2024 1.455 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 1.430 Mio. €; per 30. Juni 2023: 2.039 Mio. €) auf nichtfinanzielle Vermögenswerte. Von den anderen Verbindlichkeiten entfielen per 30. Juni 2024 2.218 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 2.298 Mio. €; per 30. Juni 2023: 2.619 Mio. €) auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten.

Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden mit einem Buchwert von 34.784 Mio. € betrug per 30. Juni 2024 31.136 Mio. € (per 31. De­­zember 2023: Buchwert 33.971 Mio. €, beizulegender Zeitwert 30.770 Mio. €; per 30. Juni 2023: Buchwert 31.006 Mio. €, beizulegender Zeitwert 26.568 Mio. €).

Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente gehörten zum Bewertungslevel 2 und in geringem Umfang zum Bewertungslevel 1. Darüber hinaus gehörten zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Geldmarktfonds i. H. v. 505 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 519 Mio. €; per 30. Juni 2023: 509 Mio. €) zum Bewertungslevel 1 sowie für den Verkauf qualifizierende Forderungen i. H. v. 576 Mio. € (per 31. Dezember 2023: 439 Mio. €; per 30. Juni 2023: 548 Mio. €) und sonstige ­Beteiligungen zum Bewertungslevel 3. Veränderungen bei zum Bewertungslevel 3 klassifizierten Vermögenswerten waren im Wesentlichen auf einen Zugang von für den Verkauf qualifizierende Forderungen zurückzuführen. Wesentliche Bewertungseffekte für diese Vermögenswerte bestan­den nicht.

Umgruppierungen zwischen den Bewertungsleveln haben im ersten Halbjahr 2024 nicht stattgefunden.