Rahmenbedingungen

Förderung des Einzelwagenverkehrs

Der Haushaltstitel, der die finanziellen Voraussetzungen für eine weitergehende Förderung des Einzelwagenverkehrs geschaffen hat, ist im Bundeshaushalt 2024 mit knapp 300 Mio. € dotiert. Die ebenfalls der Stärkung des Einzelwagenverkehrs dienende Anlagenpreisförderung ist 2024 mit 20 Mio. € dotiert, sodass für die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Haushalt 2024 insgesamt knapp 320 Mio. € vorgesehen sind. Die höhere Förderung für den Einzelwagenverkehr wurde im Mai 2024 von der EU-Kommission genehmigt und ist daher noch nicht im ersten Halbjahr 2024 umgesetzt worden.