Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

Festlegungsverfahren zum Bahnstromnetzzugang

Das bereits 2019 von der BNetzA eingeleitete Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse für den Zugang zum Bahnstromnetz ist Ende Juni 2022 mit einer Festlegung zum Abschluss gekommen. Mit der Festlegung wurden Transparenz und Verbindlichkeit der Zugangsregeln sichergestellt und Kommunikationsfristen für alle Marktpartner (Stromlieferanten, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeughalter und Bahnstromnetzbetreiber) verbessert. Sowohl DB Energie als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen, Triebfahrzeughalter und weitere Bahnstromlieferanten arbeiten auf dieser Grundlage nun an der Umsetzung der neuen Zugangsregeln bis zum 1. Juli 2026. Dennoch hat die Festlegung einige entscheidende Umsetzungsfragen offengelassen. Um diese offenen Fragen zu beantworten und die Umsetzung der Festlegung aufseiten der Marktpartner zu unterstützen, ist der Bahnstromnetzbetreiber DB Energie aktuell im Austausch mit Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verbänden, um gemeinsam einen Umsetzungsfragenkatalog zu erarbeiten und diesen an die BNetzA zu übergeben. Parallel dazu hat DB Energie eine Konsultation der elektronischen Nachrichtenformate gestartet, die gegen Ende 2024 abgeschlossen sein wird.

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