Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

Trassenpreise für 2025 genehmigt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 22. März 2024 das Trassenpreissystem (TPS) für das Fahrplanjahr 2024/2025 (TPS 2025) genehmigt. Die Entgelterhöhung im TPS 2025 beträgt im Mittel 6,0%. Die Erhöhung ist nötig, um die gestie­genen Personal- und Instandhaltungskosten zu decken. Erstmalig wurden auch Kosten für Personenbahnsteige berücksichtigt, da diese seit der Zusammenlegung der DB Netz AG und der DB Station&Service AG zur DB InfraGO AG zum Mindestzugangspaket gehören. Gegengleich wurden die Stationspreise um die Kosten für Personenbahnsteige reduziert.

Die effektive Entgeltsteigerung im TPS 2025 (nominelle Erhöhung in Klammern) beträgt im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 0,6% (6,7%), im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 17,7% (19,7%) und im Schienengüter­verkehr (SGV) 16,2% (16,2%). Die überproportionale Belastung im SPFV und SGV ist auf die gesetzlich festgeschriebene Deckelung der Trassenpreise im SPNV zurückzuführen. Gegen die Festlegung der Dynamisierungsraten im SPNV durch die Bundesnetzagentur hat die DB InfraGO AG Rechtsmittel eingelegt.

Ausgangsniveau und Obergrenze Gesamtkosten festgelegt

Mit Beschluss vom 28. Februar 2024 hat die Bundesnetzagentur die Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) 2025 final für die DB InfraGO AG auf 6.761 Mio. € und für die DB Regio Infrastruktur GmbH auf 90 Mio. € festgelegt. Durch die Verschmelzung der DB Station&Service AG auf die DB InfraGO AG sind in deren OGK nun auch Kosten für Personenbahnsteige enthalten.

Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt

Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und ­der Arbeitsgemeinschaft Tunnel Rastatt (ARGE) vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ur­sachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Die Parteien streben eine Gesamteinigung an, dies wird noch mindestens ein Jahr andauern. Der Weiterbau und die Sanierung des beschädigten Bereichs wurden vom Schlich­tungs­verfahren entkoppelt; mit Ausnahme der Herstellung der Oströhre sind die Leistungen der ARGE mittlerweile abgeschlossen. Die Rheintalbahn ist im Frühjahr 2022 temporär umverlegt worden, um die havarierte Oströhre von oben mit einer offenen Baugrube sanieren zu können. Derzeit erfolgt der Abbruch der Tunnelvortriebmaschine. Die Fertigstellung des Tunnels in offener Bauweise durch die ARGE ist für Spätsommer 2025 vorgesehen. Mit den von der Streckensperrung infolge der Havarie betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) Vergleiche geschlossen.

Genehmigungsverfahren der Stationsentgelte 2025

Die BNetzA prüft im laufenden Verfahren die Genehmigung der beantragten Stationsentgelte 2025 der DB InfraGO AG. Die Behörde hat von ihrer Verlängerungsoption zur Prüfung des Genehmigungsantrags Gebrauch gemacht und die Frist des Verfahrensablaufs bis zur Genehmigungsfiktion auf den 30. September 2024 verlängert.

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