Umsetzung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Um unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen, haben wir in Übereinstimmung mit dem LkSG ein angemessenes Risikomanagement eingerichtet. Dieses verankern wir schrittweise in allen relevanten Geschäftsabläufen. Durch die vorgesehene Absenkung der gesetzlichen Schwelle für die Anwendungspflicht von 3.000 auf 1.000 Mitarbeitende zum 1. Januar 2024 fallen nun insgesamt 25 Konzerngesellschaften (im Vorjahr: 16 Konzerngesellschaften) in den Anwendungsbereich des LkSG.
Um das LkSG effektiv umzusetzen, haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Zentrales Element unseres LkSG-
Risikomanagements ist die regelmäßige sowie anlassbezogene Durchführung von Risikoanalysen.
Seit Anfang 2024 sind die neuen Konzerngrundsätze Ethik und der DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Kraft, die wir an die Anforderungen des LkSG angepasst haben. Um geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, entwickeln wir auf Grundlage eines übergreifenden Maßnahmenkatalogs risikobasiert Maßnahmenpläne im Einzelfall (sog. Corrective Action Plans). Unser bestehendes Hinweismanagementsystem ist für alle LkSG-Themen zugänglich und ermöglicht es, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie entsprechende Pflichtverletzungen hinzuweisen.