Nachtragsbericht

Nachtragsbericht

Erste Generalsanierung hat begonnen

Am 15. Juli 2024 hat plangemäß die Generalsanierung der Riedbahn begonnen. Sie ist das Pilotprojekt auf dem Weg zum Hochleistungsnetz und eines der wichtigsten Bauvorhaben in 2024. Mit der Generalsanierung wird erstmals ein neues Sanierungs- und Modernisierungskonzept umgesetzt, mit dem Ziel, die Strecke innerhalb von fünf Monaten bis Mitte Dezember 2024 komplett zu erneuern. Der Bund hat im Vorfeld dafür alle Voraussetzungen geschaffen – sowohl ge­setz­lich als auch finanziell.

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025

Am 17. Juli 2024 hat die Bundesregierung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Finanzplan bis 2028 beschlossen. Das Begleitschreiben stellt heraus, dass der Bund einen klaren Fokus auf Investitionen legt. Der Bund investiere »insbesondere dort, wo es für die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft wichtig ist: Bei Schienen, Straßen, Nahverkehr und digitaler Infrastruktur.« Der Schwerpunkt der Investitionen in die Schiene liege danach bei der Ertüchtigung des hochbelasteten Netzes und der Generalsanierung der Hochleistungskorridore.

Konkret stehen 2025 im Bereich der Bundesschienenwege Mittel i. H. v. 15,3 Mrd. € zur Verfügung. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber 2023 um rund 6 Mrd. €. Im Vergleich zu 2024 (Rückgang um 1,1 Mrd. €) ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Mittel in 2024 zum Ausgleich von Vorleistungen des DB-Konzerns im Bestandsnetz aus 2023 dotiert wurde. Erhöhungen der Dotierung gegenüber 2024 soll es bei der Eigenkapitalerhöhung (+0,4 Mrd. € auf 5,9 Mrd. €), dem Bedarfsplan (+0,5 Mrd. € auf 2,2 Mrd. €), dem ERTMS-Titel (+0,3 Mrd. € auf 1,4 Mrd. €), attraktiven Bahnhöfen (+168 Mio. € auf 265 Mio. €) und kleinen/mittleren Maßnahmen (+195 Mio. € auf 303 Mio. €) geben. Für das Bestandsnetz werden auch Mittel aus der Eigenkapitalerhöhung eingesetzt. Inkl. dieser Mittel könnten für das Bestandsnetz 2025 bis zu 10,4 Mrd. € zur Verfügung stehen (in 2024: 11,8 Mrd. € inkl. 2,3 Mrd. € zum Ausgleich von Vorleistungen).

Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 und den bisherigen Erkenntnissen zum Finanzplan ist der identifizierte Zusatzbedarf bis 2028 für die Schiene noch nicht vollständig gedeckt.

Bei den Förderthemen für den Schienenverkehr sind Ausgaben von 0,8 Mrd. € geplant. Das entspricht einer Erhöhung um 0,2 Mrd. € gegenüber 2024. Zuwächse gibt es u. a. bei den Trassenpreisförderungen für den Fern- (+105 Mio. € auf 105 Mio. €) und Güterverkehr (+46 Mio. € auf 275 Mio. €). Mit der Anhebung sollen die Belastungen aus Preiserhöhungen aus dem Trassenpreissystem 2025 teilweise abgefedert werden. Die Einzelwagenverkehrsförderung wird auf dem Niveau von 2024 fortgesetzt (300 Mio. €), die Anlagenpreisförderung mit 35 Mio. € um 15 Mio. € erhöht.

Der Beginn des parlamentarischen Verfahrens mit der ersten Lesung im Bundestag ist vom 10. bis 13. September 2024 geplant. Anschließend werden die Beratungen in den Ausschüssen stattfinden. Die zweite und dritte Lesung mit Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 soll Ende November 2024 erfolgen. Der finale Durchgang im Bundesrat ist für den 20. Dezember 2024 vorgesehen.

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