Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
Die Buchwerte der flüssigen Mittel (per 30. Juni 2025: 9.397 Mio. €; per 31. Dezember 2024: 4.170 Mio. €; per 30. Juni 2024: 4.573 Mio. €), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (per 30. Juni 2025: 6.256 Mio. €; per 31. Dezember 2024: 6.289 Mio. €; per 30. Juni 2024: 9.545 Mio. €) stellten zum Bilanzstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten (per 30. Juni 2025: 6.494 Mio. €; per 31. Dezember 2024: 6.060 Mio. €; per 30. Juni 2024: 9.159 Mio. €) sowie der kurzfristigen Finanzschulden stellten zum Bilanzstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Von den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten entfielen per 30. Juni 2025 1.310 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 1.192 Mio. €; per 30. Juni 2024: 1.455 Mio. €) auf nichtfinanzielle Vermögenswerte. Von den anderen Verbindlichkeiten entfielen per 30. Juni 2025 1.699 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 1.665 Mio. €; per 30. Juni 2024: 2.218 Mio. €) auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten.
Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden mit einem Buchwert von 28.479 Mio. € betrug per 30. Juni 2025 26.818 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 33.330 Mio. € [Buchwert], 30.758 Mio. € [beizulegender Zeitwert]; per 30. Juni 2024: 34.784 Mio. € [Buchwert], 31.136 Mio. € [beizulegender Zeitwert]).
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente gehörten zum Bewertungslevel 2 und in geringem Umfang zum Bewertungslevel 1. Darüber hinaus gehörten zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Geldmarktfonds i. H. v. 1.093 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 514 Mio. €; per 30. Juni 2024: 505 Mio. €) zum Bewertungslevel 1 und sonstige Beteiligungen zum Bewertungslevel 3. Wesentliche Bewertungseffekte für diese Vermögenswerte bestanden nicht.
Seit dem 1. Januar 2025 werden Anteile eines Geldmarktfonds nicht mehr in der Bilanzposition »Sonstige Beteiligungen und Wertpapiere«, sondern in der Bilanzposition »Flüssige Mittel« ausgewiesen. Eine entsprechende Ausweisänderung per 31. Dezember 2024 bzw. per 30. Juni 2024 hätte eine Erhöhung der Bilanzposition »Flüssige Mittel«, bei korrespondierender Reduktion der Bilanzposition »Sonstige Beteiligungen und Wertpapiere«, um 103 Mio. € bzw. 101 Mio. € ergeben. Darüber hinaus erfolgte die Investition in einen neuen Geldmarktfonds.
Umgruppierungen zwischen den Bewertungsleveln haben im ersten Halbjahr 2025 nicht stattgefunden.