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Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss

Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen

Eventualforderungen (per 30. Juni 2025: 18 Mio. €; per 31. Dezember 2024: 14 Mio. €; per 30. Juni 2024: 14 Mio. €) umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzu­schüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum ­Bilanzstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war.

Per 30. Juni 2025 waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten unverändert keine Eventualforderungen erfasst.

Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:

in Mio. €30.06.
2025
31.12.
2024
30.06.
2024
Begebung und Übertragung von Wechseln141414
Sonstige Eventualschulden59148154
Insgesamt73162168

In den sonstigen Eventualschulden sind u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden. Der Rückgang resultierte aus dem vollzogenen Verkauf von DB Schenker.

Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2025 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften i. H. v. 74 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 80 Mio. €; per 30. Juni 2024: 8 Mio. €), von denen 66 Mio. € auf Haftungen bzw. Rückhaftungen entfielen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von DB Arriva stehen und eine vertragliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 haben. Weiterhin dienten per 30. Juni 2025 Sachanlagen mit Buchwerten von 1 Mio. € (per 31. Dezember 2024: 1 Mio. €; per 30. Juni 2024: 1 Mio. €) der Besicherung von Krediten.

Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.

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