Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2025 genehmigt
Mit Beschluss vom 22. März 2024 hat die BNetzA die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2025 genehmigt. Die Steigerung der Trassenentgelte beträgt effektiv 17,7% für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), 16,2% für den Schienengüterverkehr (SGV) und 0,6% für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Ursächlich für die überproportionale Entgeltsteigerung im SPFV und SGV ist zum einen der starke Anstieg des Kostenniveaus infolge hoher Inflation und zum anderen die sog. Trassenpreisbremse im SPNV. Gegen die Entgeltfestlegung im SPNV durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben mehrere EVU sowie DB InfraGO Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Dieses hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um zu prüfen, ob die in Deutschland per Gesetz festgelegte Entgeltbildung im SPNV im Einklang mit europäischem Recht steht. Eine Entscheidung des EuGH wird im ersten Halbjahr 2026 erwartet.
Genehmigungsverfahren der Stationsentgelte 2026
Die BNetzA prüft im laufenden Verfahren die Genehmigung der von DB InfraGO, Geschäftsbereich Personenbahnhöfe, beantragten Stationsentgelte 2026. Die Behörde hat von ihrer Verlängerungsoption zur Prüfung des Genehmigungsantrags Gebrauch gemacht und die Frist des Verfahrensablaufs bis zur Genehmigungsfiktion auf den 13. Dezember 2025 verlängert. Gesamthaft wurden durchschnittliche Preissteigerungen im sog. Hauptantrag i. H. v. 22,29% für den Schienenpersonennahverkehr (sog. Hilfsantrag 2,94%) und 11,1% in beiden Antragsvarianten für den Schienenpersonenfernverkehr beantragt.
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt
Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tunnel Rastatt vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischenberichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Die Parteien streben eine Gesamteinigung an, dies wird noch mindestens bis Dezember 2025 andauern. Der Weiterbau und die Sanierung des beschädigten Bereichs wurden vom Schlichtungsverfahren entkoppelt. Die Leistungen der bauausführenden ARGE sind mittlerweile nahezu abgeschlossen; der Tunnel wurde Anfang Juli 2025 an die Ausbaugewerke für den weiteren Ausbau übergeben. Mit den von der Streckensperrung infolge der Havarie betroffenen EVU wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) Vergleiche geschlossen.