Umsetzung Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Der Erhalt und die Modernisierung der Bestandsinfrastruktur wird mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III fortgeführt. Spürbare Preissteigerungen stellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Modernisierung der Bestandsinfrastruktur dar. Vor diesem Hintergrund wurde die Bestandsnetzfinanzierung für 2024 durch den Abschluss des ersten Nachtrags zur LuFV III signifikant erhöht. Durch die Verabschiedung der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) wurde die Voraussetzung geschaffen, dass in einem weiteren Nachtrag zur bestehenden LuFV III auch eine Förderung von Instandhaltungsaufwänden für 2023 und 2024 vereinbart werden kann. Auch dieser Nachtrag wurde gezeichnet und im Haushaltsausschuss freigegeben. Zusätzlich soll in einem dritten Nachtrag dem gestiegenen Mittelbedarf für den Erhalt und die Modernisierung des Bestandsnetzes in 2025 Rechnung getragen werden. Es wird angestrebt, die LuFV III durch eine weiterentwickelte Vereinbarung (Leistungsvereinbarung InfraGO) abzulösen, die bis Ende 2026 mit dem Bund verhandelt werden soll. Als Vorarbeit hierzu hat im März 2025 die Ermittlung der zum Erreichen definierter Ziele erforderlichen Finanzmittel begonnen.