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Grundlagen

Umsetzung Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Wir haben ein angemessenes Risikomanagement eingerich­tet, um unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfalts­pflich­­­ten­­­­gesetz (LkSG) nachzukommen. Dieses Risikomanagement ist in die relevanten Geschäftsabläufe integriert und wird kon­tinuierlich darin vertieft, um die Einbettung zu optimieren. Per 30. Juni 2025 fallen insgesamt 23 Konzerngesellschaften (per 31. Dezember 2024: 25 Konzerngesellschaften) aufgrund ihrer Mitar­beitendenzahl in den Anwendungsbereich des LkSG. Gründe für die Reduktion sind die Veräußerung von DB Schenker und die Verschmelzung der DB Kommunikationstechnik GmbH auf die DB InfraGO AG.

Um das LkSG effektiv umzusetzen, haben wir klare Verant­wortlichkeiten definiert. Zentrales Element unseres LkSG-Risiko­managements ist die regelmäßige sowie anlassbezogene Durchführung von Risikoanalysen. Die abstrakte Risikoanalyse zur Identifikation länder- und branchenspezifischer Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern wurde im März 2025 abgeschlossen. Basierend auf deren Ergebnissen, werden die Risikodispositionen für Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten konkretisiert, indem Teile des eigenen Geschäftsbereichs sowie eine Auswahl an Lieferanten einer konkreten Risikoanalyse unterzogen werden. Hierfür werden risikobasierte Abfragen genutzt. Die konkrete Risikoanalyse soll im dritten Quartal 2025 abgeschlossen werden. Um geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, entwickeln wir auf Grundlage eines übergreifenden Maßnahmenkatalogs risikobasiert Maßnahmenpläne im Einzelfall. Über unser bestehendes Hinweissystem können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen eingereicht werden, unabhängig davon, ob diese in der Lieferkette oder unserem eigenen Geschäftsbereich entstanden sind.

Die DB AG berichtet aus einer konzernübergreifenden Perspektive gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gem. dem LkSG. Der Bericht für 2024 wurde im April 2025 an das BAFA übermittelt und ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.

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