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Grundlagen

Europäisches Umfeld

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DB-Konzern

Das europäische Greening Transport Package

Bis 2050 sollen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90% reduziert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am 11. Juli 2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Für den Schienenverkehr sind folgende Vorschläge mit unmittelbarer Rele­vanz enthalten:

  • ein effizienteres Kapazitätsmanagement im grenzüberschreitenden Schienenverkehr,
  • die Überarbeitung der Richtlinie zu höchstzulässigen Maßen und Gewichten im Straßengüterverkehr sowie
  • ein Vorschlag zur einheitlichen Berechnung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen.
  • Der Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie für den Kombinierten Verkehr wurde in einem zweiten Schritt am 7. November 2023 ergänzt.

Die Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission werden aktuell weiter im Rat und im Europäischen Parlament behandelt. Die Verkehrsminister:innen haben im Verkehrsrat am 5. Juni 2025 einen Fortschrittsbericht zu der Überarbeitung der Richtlinie zu höchstzulässigen Maßen und Gewichten angenommen. Mit Blick auf die Kapazitätsverordnung wird eine Einigung im zweiten Halbjahr 2025 angestrebt.

Personenverkehr

Gesetzgebungsvorschlag Single Digital Booking and Ticketing Regulation

Der neue EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas hat am 4. November 2024 angekündigt, 2025 den Entwurf einer Single Digital Booking and Ticketing Regulation vorzulegen. Das Vorhaben war bereits Mitte 2024 prominent als einzige schienenpolitische Maßnahme in Ursula von der Leyens Leitlinien für ihre zweite Amtszeit enthalten. Wesentliches Ziel ist die Buchbarkeit sämtlicher grenzüberschreitender Zugverbindungen auf einer oder mehreren Plattformen. Außerdem hat der neue Verkehrskommissar eine zweite Regulierung zum Thema Multimodalität in Aussicht gestellt sowie eine mögliche Revision der Fahrgastrechte. Von der Europäischen Kommission werden derzeit verschiedene Ge­setzgebungsoptionen geprüft. Die weitgehendste Option sieht den verpflichtenden Verkauf von Tickets von Wettbewerbsbahnen unabhängig von kommerziellen Verträgen vor. In dieser Option wird sogar ein »Unbundling des Ticketings von den Verkehrsunternehmen« in den Raum gestellt.

Berücksichtigung des Sektorstandards Open Sales and Distribution Model in den TSI TA

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit zusammen mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Telematikanwendungen (TSI TA). Darin werden u. a. auch wichtige Weichen für das Ticketing gestellt, wie z. B. die Festlegung der Tarifdatenstruktur und der Schnittstelle für die Buchung und Bezahlung von internationalen/nationalen Tickets, wofür der Sektor mit der Schnittstelle Open Sales and Distribution Model (OSDM) bereits eine Lösung entwickelt hat.

Die Europäische Kommission hat bislang erklärt, eine ganzheitliche Aufnahme von OSDM in die TSI TA abzulehnen, und beabsichtigt, zeitnah die europäische Normierungsstelle CEN/CENELEC mit der Erarbeitung einer neuen Standardisierungsschnittstelle zu beauftragen.

Wird OSDM nicht oder nicht ausreichend in den TSI TA berücksichtigt, würde dies bedeuten, dass sich der DB-Konzern/der Sektor bei laufender Implementierung von OSDM (bis 2025/2026) perspektivisch (2028 bis 2029) mit einer neuen technischen Regulierung auseinandersetzen müsste.

Vorschläge für multimodale Passagierrechte sowie zur Stärkung der Rechte der Kund:innen 

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2023 das Passenger Mobility Package vorgelegt. Es enthält u. a. Vorschläge zur Änderung der bestehenden Fahrgastrechteverordnungen sowie einen Vorschlag für eine neue Verordnung über Fahrgastrechte bei multimodalen Reisen, d. h., wenn der Fahrgast mehrere Verkehrsträger miteinander kombiniert. Der Europäische Rat hat am 5. Dezember 2024 eine allgemeine Ausrichtung zu den Vorschlägen beschlossen und die Vorschläge der Europäischen Kommission in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Am 24. Juni 2025 hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments über Änderungen zum Passenger Mobility Package abgestimmt. Während die Europäische Kommission bei den bestehenden Fahrgastrechteverordnungen in erster Linie die Durchsetzung der Fahrgastrechte verbessern und die Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten verschärfen möchte, zielen die Änderungen des EU-Parlaments auf eine inhaltliche Stärkung und Ausweitung der Fahrgastrechte ab, v. a. im Luftverkehr. Auch für die Schiene werden Verbesserungen für die Fahrgäste beim Erstattungsverfahren und bei den Nachweispflichten für höhere Gewalt gefordert. Die Änderungsvorschläge für multimodale Reisen zielen v. a. auf einen besseren Schutz der Fahrgäste durch Vorschriften über die Haftung der einzelnen an einer Reise beteiligten Beförderer und Vermittler ab. Diese sollen zudem eine zusätzliche Entschädigung zahlen, wenn sie die Reisenden vor dem Kauf nicht ausreichend über ihre Rechte informiert haben. Die Vorschläge werden nun zwischen EU-Parlament und Europäischem Rat, gemeinsam mit der Europäischen Kommission, beraten.

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