Nationales Umfeld
DB-Konzern
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
Anfang Mai 2025 haben CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Dort werden zahlreiche Vorhaben mit Relevanz für die Schiene festgehalten. Die Umsetzung steht in wichtigen Punkten unter Finanzierungsvorbehalt. Wesentliche Vorhaben sind:
- Die Investitionen in das deutsche Schienennetz sollen gesteigert werden. Der Infraplan soll als gesetzliches Steuerungsinstrument entwickelt und mit einer entsprechenden verbindlichen Finanzierungszusage (Eisenbahninfrastrukturfonds) versehen werden. Das Trassenpreissystem soll reformiert werden. Weitere Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen umgesetzt werden.
- Mittelfristig wollen die Parteien eine grundlegende Bahnreform umsetzen. DB InfraGO soll innerhalb des integrierten DB-Konzerns weiter entflochten werden. Hierzu seien sowohl personelle, rechtliche als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Der DB-konzerninterne Arbeitsmarkt soll erhalten bleiben.
- Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll mit den Ländern auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ein Modernisierungspakt gestartet werden. Die Regionalisierungsmittel sollen ebenso wie die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhöht werden. Das Deutschland-Ticket soll über 2025 hinaus fortgesetzt und dabei der Anteil der Nutzer:innenfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht werden.
- Für DB Cargo soll geprüft werden, wie die Marktfähigkeit kurzfristig wiederhergestellt werden kann.
- In der Energie- und Klimapolitik will die Koalition die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und die Strom-Netzentgelte deckeln, was auch die Belastung für den stromintensiven Schienenverkehr begrenzen würde.
Grundgesetzänderungen für zusätzlichen Verschuldungsspielraum
Bundestag und Bundesrat haben im März 2025 eine Grundgesetzänderung für zusätzlichen Verschuldungsspielraum beschlossen. Das Gesetz trat am 25. März 2025 in Kraft. Die Änderungen betreffen drei zentrale Punkte:
- Erstens unterliegen zukünftig Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten nicht mehr der Schuldenbremse, soweit sie die Höhe von 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen.
- Zweitens wird den Bundesländern künftig ein jährlicher Verschuldungsspielraum von 0,35% des BIP eingeräumt.
- Drittens wird die Möglichkeit zur Errichtung eines von der Schuldenbremse ausgenommenen Sondervermögens »für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. € und einer Laufzeit von zwölf Jahren geschaffen. 100 Mrd. € davon sollen den Bundesländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Weitere 100 Mrd. € sollen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Die konkrete Ausgestaltung und Errichtung des Sondervermögens erfolgt über ein separates Gesetz.
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Im Sommer 2024 hatte die damalige Bundesregierung den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Finanzplan bis 2028 beschlossen. Dort waren für 2025 Investitionen in die Bundesschienenwege i. H. v. 18,1 Mrd.€ inkl. eines Darlehens i. H. v. 3 Mrd. € und Mittel für Eigenkapitalerhöhungen i. H. v. 10,4 Mrd. € vorgesehen. Dies entspricht gegenüber 2024 einer Steigerung von knapp 2 Mrd.€. Bei den Förderthemen für den Schienenverkehr waren Ausgaben von 0,8 Mrd.€ geplant. Das entspricht einer Erhöhung um 0,2 Mrd. € gegenüber 2024.
Durch die vorgezogenen Neuwahlen wurde der Bundeshaushalt 2025 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025 nicht verabschiedet. Damit gilt seit dem 1. Januar 2025 eine vorläufige Haushaltsführung. Deren Rahmenbedingungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Rundschreiben Mitte Dezember 2024 bekannt gegeben. Im Juni 2025 hat das BMF das Rundschreiben aktualisiert. Für die Schiene bildeten zunächst die oben dargestellten Ansätze die jeweiligen Obergrenzen. Nach dem Regierungsbeschluss Ende Juni zum Bundeshaushalt 2025 bilden nun die dort enthaltenen Ansätze die Grundlage und Obergrenze der vorläufigen Haushaltsführung. Ausgaben für Investitionen können grundsätzlich bis zur Obergrenze geleistet werden, soweit es sich um fortgesetzte Maßnahmen handelt bzw. vertragliche Verpflichtungen bestehen. Für Förderthemen waren grundsätzlich zunächst Mittel bis zur Höhe von 45% der Obergrenze verfügbar. Mit der Aktualisierung des BMF-Rundschreibens von Juni 2025 wurde der Wert auf 70% angehoben.
Zur Nutzung von Mitteln für die Aufstockung des Eigenkapitals unter vorläufiger Haushaltsführung haben Bund und DB-Konzern im Dezember 2024 eine Vereinbarung abgeschlossen, die eine Auszahlung von rund 8,5 Mrd.€ in 2025 vorsieht. Anfang März 2025 erfolgte die Auszahlung der ersten Tranche i. H. v. 4,24 Mrd. €.
Bundeshaushalt 2025, Eckwerte bis 2029, Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 24. Juni 2025 den Entwurf zum Bundeshaushalt 2025, die Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029 und das Errichtungsgesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) inkl. Wirtschaftsplan für 2025 beschlossen. Für die Schiene sind folgende Mittelansätze vorgesehen:
- Für Investitionen in die Bundesschienenwege sind 2025 Mittel i. H. v. 21,8 Mrd. € vorgesehen. Dies entspricht einer Zunahme von 3,7 Mrd. € im Vergleich zum ersten Regierungsentwurf von Sommer 2024. Die Mittelsteigerungen sind möglich durch das SVIK. Die Ansätze für das Bestandsnetz (7,6 Mrd. €) und die Digitalisierung (1,6 Mrd. €) werden vollständig aus dem SVIK finanziert und die bisher im Etat des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) enthaltenen Mittel in das SVIK übertragen. Als weitere neue Finanzierungsquelle dient der Verteidigungshaushalt, in dem 0,1 Mrd. € für verteidigungsrelevante Bedarfsplanmaßnahmen enthalten sind. Im Etat des BMV sind für Bedarfsplanmaßnahmen weitere knapp 0,5 Mrd. € vorgesehen. Teil der Investitionen für die Bundesschienenwege sind Eigenkapitalerhöhungen i. H. v. 8,5 Mrd. € und das bereits im ersten Regierungsentwurf enthaltene Darlehen von 3 Mrd. €.
- Die Förderung des Schienenverkehrs in 2025 ist im Vergleich zum ersten Regierungsentwurf unverändert. Von den 0,8 Mrd. € entfallen 300 Mio. € auf die Förderung des Einzelwagenverkehrs, 275 Mio. € auf die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr und 105 Mio. € auf die Trassenpreisförderung im Fernverkehr.
Mit den vorgesehenen Haushaltsansätzen sind für 2025 die notwendigen Bedarfe für die Modernisierung, Digitalisierung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur 2025 im Wesentlichen abgesichert. Bei den Förderthemen ist insbesondere die Dotierung der Trassenpreisförderung im Fern- und Güterverkehr nicht ausreichend zur Kompensation der Zusatzbelastungen der Zugangsberechtigten aus dem Trassenpreissystem 2025.
Mit dem Eckwertebeschluss bis 2029 hat das BMV bekannt gegeben, dass für Investitionen in die Bundesschienenwege insgesamt knapp 107 Mrd. € vorgesehen sind, davon sollen rund 81 Mrd. € aus dem SVIK finanziert werden. Mit den geplanten Ansätzen wären die Infrastrukturbedarfe 2026 größtenteils gedeckt. Für die Zeit ab 2027 muss sichergestellt werden, dass eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung auch mittel- und langfristig erreicht wird.
Das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2025 beginnt im Juli 2025 und soll bis Ende September 2025 abgeschlossen sein. Das Errichtungsgesetz für das SVIK soll parallel zum Bundeshaushalt 2025 beraten werden. Für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 soll der Regierungsbeschluss Ende Juli 2025 erfolgen. Die parlamentarischen Beratungen sollen Ende September 2025 beginnen und im November 2025 im Bundestag sowie im Dezember 2025 im Bundesrat abgeschlossen werden.
Umsetzung Beschleunigungskommission Schiene
Ende 2022 legte die Beschleunigungskommission Schiene (BKS) ihren Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen an die Bundesregierung und die Branche vor. Nach Zwischenberichten in 2023 und 2024 wurde Anfang April 2025 das Monitoring durch einen Umsetzungsbericht des BMV zur BKS abgeschlossen. Von 73 vorgeschlagenen Maßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt 42 in der Umsetzung oder bereits vollständig umgesetzt. Weitere 28 Maßnahmen sind – teils aufgrund des vorzeitigen Endes der letzten Legislaturperiode – in Vorbereitung. Die BKS-Empfehlungen zum Notfallmanagement des DB-Konzerns, zur Vereinfachung der Infrastrukturinbetriebnahme sowie von Artenschutzstandards sollen durch Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden. Als verbindlicher Artenschutzstandard wurde Ende Mai 2025 die Verwaltungsvorschrift zum Vogelschutz bei der Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur verabschiedet und trat Anfang Juli 2025 in Kraft. Eine vergleichbare Regelung ist auch für Zaun- und Mauereidechsen geplant. Bei drei Maßnahmen wird keine Umsetzung mehr angestrebt. Dies betrifft die Empfehlungen zugunsten eines Sonderprogramms Serviceeinrichtungen, für einen Planungsvorrat für kleine und mittelgroße Vorhaben sowie zur Beschleunigung der Sachverhaltsaufklärung bei Personenschäden.
Personenverkehr
Deutschland-Ticket
Der Preis für das bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Januar 2025 von 49 € pro Monat auf 58 € erhöht. Die Zwischenbilanz nach rund zwei Jahren zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kund:innen und eine intensive Nutzung mit rund 13,5 Millionen monatlichen Nutzer:innen. Durch das Ticket sind die Nutzungshäufigkeit des ÖPNV sowie die Strecke, die zurückgelegt wird, gestiegen. CDU/CSU und SPD bekennen sich im Koalitionsvertrag zum Fortbestand des Deutschland-Tickets. Die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung des Tickets über 2025 hinaus wird derzeit vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) erarbeitet und muss auch die Zustimmung im Bundesrat finden.
Infrastruktur
Neben den oben beschriebenen Entwicklungen wie den Entwicklungen zum Bundeshaushalt und zur gemeinwohlorientierten Infrastruktur sind mehrere Gesetzgebungsverfahren für den Infrastrukturbereich relevant, die nachfolgend erläutert werden.
Änderung an § 23 AEG
Die Regelungen zur Freistellung eines Grundstücks vom Bahnbetriebszweck in § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wurden angepasst. Eine entsprechende Änderung wurde Ende Juni 2025 vom Bundestag und Mitte Juli 2025 vom Bundesrat beschlossen. Nach der Gesetzesänderung sind Freistellungen möglich, wenn »kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist, und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist und die Wiederinbetriebnahme einer Strecke nicht verhindert wird«. Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Zuvor waren Freistellungen nur möglich, wenn die geplante Nutzung, für die jeweils die Freistellung erfolgen soll, im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
Änderung am Eisenbahnregulierungsgesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs
Ende Juni 2025 legte das BMV den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes vor. Wesentliches Ziel des Referentenentwurfs ist es, den aus den Eigenkapitalzuführungen des Bundes entstehenden Trassenpreisanstieg zu reduzieren. Dafür soll die Eigenkapitalverzinsung künftig als der Mittelwert aus einer kapitalmarktüblichen und einer risikolosen Verzinsung definiert werden. Im aktuellen Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) gelten allein kapitalmarktübliche Maßstäbe. Daneben enthält der Entwurf weitere Ergänzungen im ERegG, u. a. eine Passage, die sicherstellt, dass Instandhaltungszuschüsse des Bundes unmittelbar trassenpreissenkend wirken können. Da die Änderungen bereits für das Trassenpreissystem 2026 wirken sollen, strebt das BMV einen Gesetzesbeschluss bis Herbst 2025 an.
Güterverkehr
Umsetzung Masterplan Schienengüterverkehr
Die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr wird weiterverfolgt. Wichtige Anliegen des Schienengüterverkehrs sind die anteilige Förderung der Trassen- und Anlagenpreise, das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse sowie die Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie.
Für die Trassenpreisförderung sind im Entwurf des Bundeshaushalts für 2025 275 Mio. € vorgesehen, für die Förderung der Anlagenpreise 35 Mio. €. Die Förderungen erfolgen in diesem Umfang bereits unter vorläufiger Haushaltsführung.
Zum 1. Januar 2025 ist die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) in Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis Ende 2029. Mit dem Z-SGV sollen Ideen für Modernisierungen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht werden. Im Entwurf zum Bundeshaushalt sind für 2025 20 Mio. € vorgesehen.
Förderung Einzelwagenverkehr
Die Betriebskostenförderung erfolgt seit 2024. 2024 stand im Bundeshaushalt eine Summe von 300 Mio. € zur Verfügung. Für 2025 sind ebenfalls 300 Mio. € im Haushalt vorgesehen. DB Cargo setzt sich für eine vorgezogene Evaluierung der Förderrichtlinie und die Etablierung eines Auskehrmechanismus ein, um alle Mittel nutzbar zu machen. 2024 wurden systembedingt nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Diese könnten als Ausgabereste in 2025 bereitgestellt werden.