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Rechtliche Themen
Wichtige rechtliche Themen sind im Integrierten Bericht 2022 dargestellt. Bei den nachfolgenden rechtlichen Themen hat es im ersten Halbjahr 2023 wesentliche Entwicklungen gegeben.
Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21
Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sog. Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Am 8. Mai 2023 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Es wurden im Wesentlichen Verfahrensfragen erörtert. Als Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wurde der 1. August 2023 bestimmt. In diesem Fortsetzungstermin will das Gericht zur Sach- und Rechtslage verhandeln, insbesondere zu dem vom DB-Konzern geltend gemachten Vertragsanpassungsanspruch. Der Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor offen.
Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten
Es sind weiterhin eine Vielzahl an Streitigkeiten zu den Trassen- und Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer weiteren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dürfen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2011 konnten Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte auf Grundlage der Rechtslage vor Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) zivilgerichtlich am Maßstab des § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihre Billigkeit überprüft werden, auch wenn sie regulierungsrechtlich wirksam waren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gem. § 315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Der BGH hielt daraufhin aber weiterhin an einer Überprüfung durch die Zivilgerichte am Maßstab des Kartellrechts fest. Mit Urteilen vom 8. Februar 2022 hat der BGH die DB Netz AG erstmals zur Rückzahlung von Regionalfaktorentgelten rechtskräftig verurteilt. Am 27. Oktober 2022 hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Eisenbahninfrastrukturentgelte durch die Zivilgerichte grundsätzlich bejaht, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass zuvor die Regulierungsbehörde befasst wird, an deren Entscheidung sich die Zivilgerichte orientieren müssen (EuGH, C-721/20 – DB Station&Service). Unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Verfahren zur Überprüfung der in Streit stehenden Altentgelte eröffnet. Zur Reichweite der nachträglichen Überprüfungsbefugnisse der BNetzA ist zudem ein weiteres Vorabentscheidungsverfahren der DB Netz AG beim EuGH anhängig (C-582/22). Der weitere Fortgang der Verfahren ist offen.
Kartellrechtliche Themen
Missbrauchsverfahren beim Bundeskartellamt zum Online-Vertrieb
In einem seit 2019 durch das Bundeskartellamt (BKartA) geführten Verwaltungsverfahren gegen die DB AG hat das BKartA am 26. Juni 2023 eine Untersagungsverfügung gegen die DB AG erlassen, die der DB AG am 28. Juni 2023 zugestellt wurde. Das BKartA kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beziehung der DB AG zu Online-Vertriebsdienstleistern, die für die DB AG als Handelsvertreter deren Fahrscheine vertreiben, in bestimmten Punkten unzulässig ist. Hierbei geht es um neuartige rechtliche Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt. Durch die Verfügung wird die DB AG verpflichtet, kurzfristig Änderungen an ihrem Vertriebssystem vorzunehmen. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Die DB AG hält den Beschluss für rechtswidrig und hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt.