Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
Die Buchwerte der flüssigen Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte (7.042 Mio. €) stellten zum Abschlussstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen und der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten (7.211 Mio. €) sowie der kurzfristigen Finanzschulden stellten zum Abschlussstichtag näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Von den Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entfielen per 30. Juni 2020 739 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 637 Mio. €, per 30. Juni 2019: 682 Mio. €) auf nichtfinanzielle Vermögenswerte. Von den anderen Verbindlichkeiten entfielen per 30. Juni 2020 2.499 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 2.451 Mio. €, per 30. Juni 2019: 2.335 Mio. €) auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten.
Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Finanzschulden betrug per 30. Juni 2020 28.383 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 25.973 Mio. €, per 30. Juni 2019: 26.932 Mio. €).
Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente gehörten zum Bewertungslevel 2 und in geringem Umfang zum Bewertungslevel 1. Umgruppierungen zwischen den Bewertungsleveln haben im ersten Halbjahr 2020 nicht stattgefunden.