Lärmschutz

Lärmschutzziel

Die weitere Entlastung der Anwohner:innen vom Schienenverkehrslärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Deshalb arbeiten wir weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels 2030/2050:

  • Bis 2030 werden wir im Rahmen der Fortführung des Lärmsanierungsprogramms des Bundes insgesamt 3.250 km Bestandsstrecken, d. h. rund 800.000 Menschen und damit die Hälfte der Anwohner:innen an lärmbelasteten Strecken, von Schienenverkehrslärm entlasten.

  • Bis 2050 werden wir die insgesamt rund 6.500 km lärmbelasteten Bestandsstrecken vollständig von Schienenverkehrslärm und damit rund 1,6 Millionen Betroffene entlasten.

  • Bis Ende Mai 2023 haben wir insgesamt 2.210 km mit ortsfesten Lärmschutzmaßnahmen lärmsaniert.

Mit rund 41 Mio. € wurden im ersten Halbjahr 2023 im Rahmen des Programms aus Haushaltsmitteln des Bundes rund 15 km Schallschutzwände errichtet und über 800 Wohnungen mit passiven Schallschutzmaßnahmen ausgestattet.

Ausblick

Voraussichtliche Entwicklung

2022

2023

(Prognose März)

2023

(Prognose Juli)

Lärmsanierte Strecke gesamt per 31.12. ­in km

2.202

2.255

2.255

 

Die Prognose für die Lärmsanierung von Strecken ist unverändert.

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