Grüne Transformation

Naturschutz

Mehr Verkehr auf der Schiene bedeutet auch, dass die Infrastruktur weiter ausgebaut werden muss. Dabei lassen sich Eingriffe in die Natur nicht immer vermeiden. Für uns ist der Schutz von Natur und Biodiversität eine wichtige Aufgabe, die wir von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb unserer Anlagen berücksichtigen. Bei unseren Aktivitäten, z. B. beim Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur, werden – sofern der Eingriff nicht vermieden werden kann – adäquate Ausgleichsflächen geschaffen, sodass wir alle gesetzlichen Verpflichtungen des Naturschutzrechts erfüllen. Im Rahmen der geplanten Neubaustrecke Frankfurt — Mannheim schaffen wir einen Ausgleich für Flächen, die durch künftige Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden. Hierfür wandeln wir den Kiefernwald bei Pfungstadt mithilfe von Pflanznestern in einen klimastabilen Mischwald um. Auf einer Fläche von rund 250 ha pflanzt die Ökoagentur Hessen daher in unserem Auftrag bis 2030 über 100.000 neue standortheimische Bäume und Sträucher. Bis Mai 2023 wurden bereits mehr als 26.000 Laubbäume gepflanzt. Auch im Fahrbetrieb setzen wir uns anspruchsvolle Ziele zum Schutz der Biodiversität und bei der Vegetationskontrolle. Z. B. setzen wir zur Vermeidung von Wildunfällen an regionalen Häufungspunkten optisch-akustische Wildwarngeräte ein, die das Unfallgeschehen signifikant reduzieren.

Glyphosat-Ausstieg

Für uns stehen ein sicherer Bahnbetrieb ebenso wie der Klima- und Umweltschutz an oberster Stelle. Ein Kernelement war der Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat in Deutschland: Seit 2023 verzichten wir auf den Einsatz von Glyphosat und betreiben so einen glyphosatfreien Schienenverkehr in Deutschland. Damit hat der DB-Konzern seinen bereits 2019 angekündigten Ausstieg konsequent umgesetzt. Stattdessen setzen wir auf ein gesamthaftes nachhaltiges Vegetationsmanagement, das ein koordiniertes Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen vorsieht. Wir stehen dazu auch in intensivem Austausch mit anderen europäischen Bahnen. Zu den Maßnahmen gehören u. a. die digitale Vegetationskontrolle, der Einsatz mechanisch-manueller Verfahren, wie z. B. einer technologischen Weiterentwicklung von Mähapparaten, sowie die Nutzung von Pelargonsäure. Deren Zulassung erfolgte im Februar 2023 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in enger Abstimmung mit dem federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem BMDV.

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