Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen bestanden per 30. Juni 2020 in Höhe von 29 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 43 Mio. €, per 30. Juni 2019: 41 Mio. €). Sie umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war. Mögliche Entschädigungsleistungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in den Eventualforderungen nicht berücksichtigt, da sie weder im Zeitpunkt ihres Eintritts noch im Umfang einschätzbar sind.
Zum Bilanzstichtag waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. € | 30.06.2020 | 31.12.2019 | 30.06.2019 |
Sonstige Eventualschulden | 116 | 105 | 106 |
Insgesamt | 116 | 105 | 106 |
In den sonstigen Eventualschulden sind unter anderem Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2020 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 15 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 15 Mio. €, per 30. Juni 2019: 17 Mio. €). Weiterhin dienten per 30. Juni 2020 Sachanlagen mit Buchwerten von 13 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 13 Mio. €, per 30. Juni 2019: 12 Mio. €) der Besicherung von Krediten. Der Ausweis betraf im Wesentlichen Schienenfahrzeuge, die bei den operativen Gesellschaften des Segments DB Fernverkehr im Einsatz sind.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.