Vergleichbarkeit zum ersten Halbjahr 2019
Die Vergleichbarkeit der für das erste Halbjahr 2020 vorgelegten Finanzinformationen mit dem ersten Halbjahr 2019 ist unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte gegeben:
- Angaben zu wesentlichen Ereignissen und Geschäftsvorfällen
- Allgemeine Angaben zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Konzern-Abschluss
Insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich die Umsatzerlöse in nahezu allen Geschäftsfeldern teilweise signifikant verringert. Im DB-Konzern sind die Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2020 auf 19.423 Mio. € zurückgegangen (im ersten Halbjahr 2019: 22.014 Mio. €). Zu weiteren Informationen verweisen wir auf die Angaben zu Erlösen aus Verträgen mit Kunden.
Weiterhin hat sich, im Wesentlichen bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, das EBIT im ersten Halbjahr 2020 auf –3.283 Mio. € verschlechtert (im ersten Halbjahr 2019: +629 Mio. €). Darüber hinaus hat sich der operative Cashflow auf –235 Mio. € verringert (im ersten Halbjahr 2019: 1.386 Mio. €). Hieraus resultierte auch ein Anstieg der Netto-Finanzschulden per 30. Juni 2020 auf 27.513 Mio. € (per 31. Dezember 2019: 24.175 Mio. €).
Im Folgenden werden wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle und ihre Auswirkungen auf den Konzern-Abschluss näher erläutert.
Wertminderungen von Vermögenswerten
IAS 36 regelt die Werthaltigkeitsprüfung materieller und immaterieller Vermögenswerte, die mithilfe eines sogenannten indikatorbasierten Asset-Impairment-Tests durchgeführt wird. Ein solcher Asset-Impairment-Test ist dann durchzuführen, wenn Indikatoren (sogenannte Triggering Events) einen möglichen Wertverlust anzeigen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen für den DB-Konzern ein solches Triggering Event dar, sodass zum 30. April 2020 Impairment-Tests durchgeführt worden sind. Bis zum Aufstellungszeitpunkt haben sich keine wesentlichen Änderungen bei den zugrunde liegenden Annahmen ergeben.
Zum methodischen Vorgehen verweisen wir auch auf die Erläuterung im Integrierten Bericht des DB-Konzerns (Anhangziffer (6)). Die Prognose der Cashflows wurde in diesem Zusammenhang ergänzt um Annahmen zu Risiken aus der Corona-Pandemie, die einer hohen Unsicherheit unterliegen.
Die Kapitalkosten sind im Zusammenhang mit der Durchführung der Werthaltigkeitsprüfungen im Vergleich zum 31. Dezember 2019 gestiegen. Die jeweils per 30. Juni 2020 beziehungsweise 31. Dezember 2019 gültigen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital; WACC) für die jeweiligen sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units; CGUs) sind in der folgenden Tabelle dargestellt, wobei die per 30. Juni 2020 angegebenen Kapitalkosten im Vergleich zum 30. April 2020 unverändert blieben:
in % | 30.06.2020 | 31.12.2019 | ||
vor | nach Steuern | vor | nach | |
DB Fernverkehr | 6,8 | 4,7 | 5,5 | 3,8 |
DB Regio | 6,4 | 4,4 | 4,5 | 3,1 |
DB Cargo | 8,1 | 5,6 | 7,9 | 5,5 |
DB Netze Fahrweg | 5,3 | 3,7 | 4,2 | 2,9 |
DB Netze Personenbahnhöfe | 7,0 | 4,9 | 5,6 | 3,9 |
DB Netze Energie | 4,6 | 3,2 | 3,9 | 2,7 |
DB Arriva | 6,5 | 4,6 | 4,5 | 3,1 |
DB Schenker | 8,2 | 5,7 | 8,1 | 5,7 |
Die Veränderungen der WACCs im Vergleich zum Vorjahr resultieren aus aktuellen Erwartungen der mittel- beziehungsweise langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte.
Die im betrachteten Zeitraum durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen zeigten für alle CGUs außer für DB Arriva trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Überdeckung.
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich reduzierte Ergebnis- und Cashflow-Planung im Segment DB Arriva führte zusammen mit den deutlich erhöhten Kapitalkosten im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung dazu, dass das in der Bilanz aktivierte Nettovermögen (Buchwert) nicht mehr über künftige Überschüsse, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden (Ertragswert; Value in Use), gedeckt ist. In der Folge ergab sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von 1.410 Mio. €, der vollständig auf die Abschreibung der bislang von DB Arriva bilanzierten Firmenwerte entfällt.
Im Rahmen des Impairment-Tests wurden die wesentlichen Prämissen und Annahmen, die Einfluss auf die Werthaltigkeit einer CGU haben, in Form standardisierter Sensitivitätsanalysen überprüft. Bei der CGU DB Cargo erfolgte die Sensitivitätsanalyse bezogen auf die ermittelten Marktwerte der wesentlichen Assets. Auch bei einem Abschlag in Höhe von 10% auf den Marktwert ergab sich für die CGU DB Cargo kein Wertminderungsbedarf.
EBIT-Marge
Für die Szenarioanalyse aus Ergebnisunterschreitungen wurde das Risiko einer um 10% reduzierten EBIT-Marge betrachtet. Diese Modellrechnung ergibt einen Wertminderungsbedarf für die CGUs DB Fernverkehr und DB Netze Personenbahnhöfe und einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf für die CGU DB Arriva. Die CGU DB Fernverkehr hält einer Absenkung der EBIT-Marge von bis zu 6,3% stand. Die CGU DB Netze Personenbahnhöfe kann den Buchwert (Carrying Amount) bis zu einer Absenkung der EBIT-Marge von 8,4% decken. Alle übrigen CGUs zeigen auch bei einer um 10% reduzierten EBIT-Marge eine Überdeckung.
Durchschnittliche reale Wachstumsrate der Cashflows
Zur Prüfung der Sensitivität des Impairment-Test-Ergebnisses in Bezug auf das angenommene langfristige Wachstum der Cashflows (+1%) wurde eine Reduzierung der langfristigen Wachstumsrate um 10% simuliert. Analog zum Vorjahr ergibt sich in diesem Szenario für keine der betrachteten CGUs ein Wertminderungsbedarf.
Gewichtete Kapitalkosten
Risiken aus den Annahmen zum Kapitalisierungszinssatz, der standardmäßig zur Barwertberechnung des Nutzungswerts (Value in Use) herangezogen wird, sind durch die Simulation der Werthaltigkeit je CGU bei einem Kapitalkostenaufschlag von 10% untersucht worden. Die Basis für diese Simulation bildeten die aktuell angesetzten gewichteten Kapitalkosten (nach Steuern). In diesem Szenario zeigt sich für die CGU DB Fernverkehr ein Wertminderungsbedarf. DB Fernverkehr hält einer Erhöhung der Kapitalkosten um bis zu 9,1% stand. Ebenfalls zeigte sich für die untersuchte CGU DB Arriva ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf.
Nutzungsdauer und Restwert
Bezüglich der Annahmen zur Nutzungsdauer beziehungsweise zum Restwert wurde die Wirkung eines um 10% geminderten Restwerts am Ende der Nutzungsdauer (Terminal Value) geprüft. In dieser Modellrechnung ergibt sich für keine der betrachteten CGUs ein Wertminderungsbedarf.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Softwareentwicklungen mit direkt zuordenbaren Cashflows erfolgt im DB-Konzern mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren. Aufgrund von geänderten Annahmen, auch infolge der Corona-Pandemie, ergibt sich ein Wertminderungsbedarf von insgesamt 73 Mio. €, der auf die Mobimeo GmbH, die Deutsche Bahn Connect GmbH und Arriva plc, Sunderland/Großbritannien, entfällt.
Rückstellungen aus belastenden Verträgen
Insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden für verlustträchtige Personenverkehrsverträge Rückstellungen aufgrund gesunkener Fahrgeldeinnahmen gebildet. Bei DB Regio belaufen sich die Zuführungen per 30. Juni 2020 auf 213 Mio. €.
Methodisches Vorgehen: siehe auch Erläuterungen im Integrierten Bericht 2019 (Anhangziffer (32)).
Wertminderung von Vorräten
Per 30. Juni 2020 wurden im Vorratsbestand gehaltene Pandemieschutzartikel mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (Lower of Cost or Net Realisable Value) bewertet. Aufgrund der gestiegenen weltweiten Produktion und der gesunkenen Marktpreise wurden Wertminderungen auf solche Schutzartikel in Höhe von 46 Mio. € vorgenommen.
Wertberechtigung unf Risikovorsorge von Forderungen
Es wurden Ausbuchungen beziehungsweise Einzelwertberichtigungen von Forderungen in Höhe von insgesamt 36 Mio. € per 30. Juni 2020 vorgenommen. Als Folge der Corona-Pandemie wurde außerdem die pauschale Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste auf 36 Mio. € erhöht.
Methodisches Vorgehen: siehe auch Erläuterungen im Integrierten Bericht 2019 (Anhangziffer (19)).
Bewertung sonstiger Beteiligungen
Per 30. Juni 2020 wurde der Buchwert von verschiedenen zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten sonstigen Beteiligungen in Höhe von insgesamt 12 Mio. € reduziert, da Ergebnis- und Cashflow-Planungen infolge der
Corona-Pandemie aktualisiert werden mussten.
Anpassung bei der Abzinsung von Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen
Der Diskontierungszinssatz für einzelne Rückbauverpflichtungen wurde per 30. Juni 2020 abgesenkt. Daraus resultierte ein einmaliger, nicht zahlungswirksamer Zinsaufwand von 68 Mio. €. Darüber hinaus wurde der
Diskontierungszinssatz von Rückstellungen für ökologische Altlasten angepasst. Dies führte zu einer Umgliederung von den langfristigen passiven Abgrenzungen in die sonstigen Rückstellungen von 61 Mio. €.
Arriva Rail North
Am 1. März 2020 wurden die betrieblichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Arriva-Rail-North-Franchise an den staatseigenen Operator of Last Resort (OLR) übertragen. Die übertragenen betrieblichen Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (Buchwert per 31.Dezember 2019: 499 Mio. €) und entsprechende Leasingverbindlichkeiten (Buchwert per 31.Dezember 2019: 502 Mio.€). Hierzu verweisen wir auch auf die Erläuterungen im Integrierten Bericht 2019 (Anhangziffer (39)). Durch die Übertragung des Geschäfts an ORL ergab sich im ersten Halbjahr 2020 ein Umsatzrückgang im Segment DB Arriva von 287 Mio. €.