Geschäftsfeld DB Netze Personenbahnhöfe
Rahmenbedinungen
Genehmigung der Stationspreise 2021 durch BNetzA verzögert
Die BNetzA hat von ihrer Verlängerungsoption zur Prüfung des Genehmigungsantrages Gebrauch gemacht und die Frist des Verfahrensablaufs bis zur Genehmigungsfiktion auf den 30. September 2020 verlängert. Hintergrund sind aus Sicht der BNetzA noch offene Fragen, die sich unter anderem aus der Berücksichtigung des Urteils des europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2019 in der Rechtssache C-210/18 ergeben. In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Personenbahnsteige nach der Richtlinie 2012/34/EU dem Mindestzugangspaket zuzuordnen sind.