Politische und rechtliche Themen
Politisches Umfeld
Regulatorische und verkehrspolitische Themen
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030
Auf Grundlage des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden zur Stärkung der Schiene bis 2030 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 11 Mrd. € bereitgestellt. Ende Januar 2020 haben sich BMF und BMVI sowie DB AG, DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH in einer Absichtserklärung auf den Zufluss und die Verwendung der Mittel verständigt. Die Mittel werden ausschließlich in der Infrastruktur eingesetzt und sollen je zur Hälfte als Eigenkapital (zur Aufstockung des Eigenkapitals der DB Netz AG und der DB Station&Service AG) und als Zuschüsse zufließen. Inhaltlich sollen die Mittel in den Kategorien Robustes Netz, Digitale Schiene, Attraktive Bahnhöfe und Eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.
Die als Eigenkapitalerhöhung auszureichenden Mittel stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Die Auszahlung der gesamten Mittel bis 2030 steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.
Auch weitere wesentliche Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 für die Schiene und den öffentlichen Verkehr wurden konkretisiert beziehungsweise umgesetzt:
- Am 1. Januar 2020 trat die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf Fernverkehrstickets in Kraft. DB Fernverkehr gibt diese vollständig an die Kunden weiter.
- Bundestag und Bundesrat haben Anfang 2020 eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel der Länder für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beschlossen. Die für 2020 vorgesehenen 8,8 Mrd. €, die bis 2031 jährlich um 1,8% dynamisiert werden, werden demnach weiter erhöht: So gibt es in den Jahren 2020, 2021 und 2023 jeweils 150 Mio. € zusätzlich (kumulativ). Da auf diese Erhöhung ebenfalls die Dynamisierung von 1,8% angewendet wird, ergibt sich daraus im Zeitraum 2020 bis 2031 insgesamt eine Aufstockung um 5,2 Mrd. €.
- Parallel wurden von Bundestag und Bundesrat auch die Mittel zur Förderung des Baus und Ausbaus des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (vor allem U-Bahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen) erhöht. Die Bundesmittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) steigen von bisher 332 Mio. € auf 665 Mio. € in 2020 und auf 1 Mrd. € ab 2021. Eine weitere Erhöhung ist 2025 auf dann 2 Mrd. € vorgesehen. Ab 2026 wird dieser Betrag analog zum RegG um 1,8% dynamisiert. Zudem sind mehr Projektarten als bisher förderfähig und der Bund wird bei den geförderten GVFG-Projekten jeweils einen höheren Finanzierungsanteil übernehmen.
Konjunkturpaket der Bundesregierung
Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni 2020 auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken« verständigt. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse. Die Maßnahmen sind gegliedert in ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, ein weiter reichendes Zukunftspaket sowie Maßnahmen aufgrund europäischer und internationaler Verantwortung. Diese Maßnahmen wurden teilweise bereits umgesetzt. Die für die Schiene und den DB-Konzern bedeutsame befristete Mehrwertsteuerabsenkung von 19% auf 16% beziehungsweise von 7% auf 5% bis zum 31. Dezember 2020 ist zusammen mit anderen steuerlichen Entlastungen zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets wird die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Mrd. € und die Möglichkeit, die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh in 2021 beziehungsweise 6 ct/kWh in 2022 durch Ausgleichsleistungen zu senken, umgesetzt. Im zweiten Nachtragshaushalt 2020 sind unter anderem eine Eigenkapitalmaßnahmen bei der DB AG für den Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie und zusätzliche Fördermittel für störfeste GSM-R-Endgeräte zur Verbesserung des Mobilfunkempfangs entlang der Schienenwege enthalten. Die Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen wurde im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für 2020 um 40 Mio. € erhöht. Auch weitere Teile des Pakets stärken den öffentlichen Verkehr, beispielsweise das Vorziehen von Aufträgen und Investitionen im Umfang von 10 Mrd. €, die Aufstockung des Programms »Smart City« zur nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung, eine temporäre Vereinfachung des Vergaberechts zur schnelleren Umsetzung von öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sowie die Ankündigung, die EU-Ratspräsidentschaft zur Beschleunigung des Planungsrechts durch die Wiedereinführung der materiellen Präklusion nutzen zu wollen. Diese und weitere Inhalte werden nun von den Fachressorts konkretisiert.
Nationale Plattform Zukunft der Mobilität
Die vom Bund eingerichtete Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) verfolgt das Ziel, wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten sowie eine tragfähige, bezahlbare, bedarfsgerechte, klimafreundliche und nachhaltige Mobilität sicherzustellen. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr sowie Digitalisierung für den Mobilitätssektor vertreten. Die Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr hat Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor erarbeitet, die das Klimaschutzprogramm 2030 in vielen Aspekten aufgreift. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und vom Umweltbundesamt sowie vom BMWi beauftragte und im März 2020 veröffentlichte Gutachten zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2030 insbesondere im Sektor Verkehr zwar wichtige Beiträge leisten, jedoch noch nicht ausreichen. Zum Umsetzungsmonitoring und zur Weiterentwicklung der Maßnahmen wird die NPM daher weiter eng eingebunden.
Schienenpaket des Zukunftsbündnisses Schiene
Am 30. Juni 2020 fand im BMVI der 2. Schienengipfel statt. Bundesminister Andreas Scheuer, der Beauftragte der Bundesregierung für den Schienenverkehr, Enak Ferlemann, sowie Vertreter der Bahnwirtschaft unterzeichneten einen Pakt zur Stärkung des Bahnsektors und stellten den Masterplan Schienenverkehr sowie den Zielfahrplan des DeutschlandTakts vor. Der Masterplan ist das Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene, in dem in den vergangenen zwei Jahren Vertreter des Ministeriums und der Branche in sechs Arbeitsgruppen die zentralen Herausforderungen für die Schiene untersucht und ein Konzept für die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland entwickelt haben. Ziele des Masterplans sind, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste im Schienenpersonenverkehr (SPV) zu gewinnen sowie mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern und deren Anteil am Modal Split bis 2030 auf mindestens 25% zu steigern. Wesentliche Voraussetzungen für Wachstum und Verlagerung auf die Schiene sind die Steigerung der Kapazitäten bei Infrastruktur, Fahrzeugen und Personal, der Einsatz innovativer Technologien und Produkte sowie die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schiene aus Sicht der Nutzer. Um diese Voraussetzungen zu schaffen, wurden im Masterplan Schienenverkehr 32 Handlungsfelder und 96 Maßnahmen vereinbart, unter anderem die etappenweise Realisierung eines Deutschland-Takts für alle Verkehrsarten. Die Umsetzung wird durch eine Arbeitsgruppe aus Sektorvertretern gemeinsam mit dem BMVI kontinuierlich begleitet und an den Lenkungskreis berichtet. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis beteiligt und bringt sich in die Umsetzung der Maßnahmen ein. Für den Sommer 2021 ist erneut ein Schienengipfel angekündigt.
Masterplan Schienengüterverkehr
Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Der Runde Tisch Schienengüterverkehr hat am 30. März 2020 erneut mit Spitzenvertretern aus BMVI und Branche getagt. Zu den Sofortmaßnahmen zählt auch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, mit dem die Innovationskraft des Sektors gestärkt werden soll. Im Bundeshaushalt sind für 2020 30 Mio. € eingeplant. Die Förderrichtlinie wurde am 12. Mai 2020 veröffentlicht. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV) ist im Bundeshaushalt 2020 eine Anlagenpreisförderung in Höhe von 40 Mio. € hinterlegt. Hierfür wird eine Förderrichtlinie zwischen den Ressorts abgestimmt und in Brüssel notifiziert.
Gesetze zur Beschleunigung von Verkehrprojekten
- Wichtige Verkehrsprojekte in Deutschland sollen künftig schneller geplant und umgesetzt werden können. Darauf zielt ein weiteres Beschleunigungsgesetz ab, das Bundestag und Bundesrat Anfang 2020 beschlossen haben. Vorgesehen ist unter anderem, das Beseitigen von Bahnübergängen, die Züge wie Autos ausbremsen. Dafür sollen Kommunen von Kosten entlastet werden, wenn stattdessen Brücken oder Unterführungen gebaut werden. Bei Ersatzbauwerken – vor allem Brücken und Bahnsteigen – ermöglicht das Gesetz, stärker als bisher auf Genehmigungsverfahren verzichten zu können. Mit einem sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist zudem vorgesehen, dass für acht ausgewählte Vorhaben auf der Schiene statt von Behörden künftig direkt vom Bundestag Baurecht erteilt werden kann.
- Im März 2020 hat die Bundesregierung zudem Eckpunkte für ein weiteres Investitionsbeschleunigungsgesetz veröffentlicht, das noch in 2020 auf den Weg gebracht werden soll.
- Ferner wurde im Mai 2020 ein bis Ende März 2021 befristetes Planungssicherstellungsgesetz beschlossen. Mit diesem soll gewährleistet werden, dass Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie ohne erhebliche Verzögerungen durchgeführt werden können. Ermöglicht wird unter anderem eine Online-Konsultation.
Rechtsgrundlage für Ausgleichzahlungen für Höhengleiche Kreuzungen wieder geschaffen
Im Juni 2020 haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen, mit der eine Ausdehnung der Regelungen zu Ausgleichszahlungen auf bundeseigene Eisenbahnen erfolgt. Dadurch gibt es rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 wieder eine Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen für den Betrieb und Erhalt höhengleicher Kreuzungen für alle öffentlichen Eisenbahnen.
Änderungen im Eisenbahnregulierungsgesetz zu Trassen- und Stationspreisen im SPNV
Der Bund hat rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Regelung in §37 Abs. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) angepasst. Damit wird die Steigerung der Trassen- und Stationspreise im SPNV unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Regionalisierungsmittel auf 1,8% pro Jahr fixiert.
Vollzug des nationalen Schienenlärmschutzgesetztes
2017 hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz) beschlossen. Das Gesetz verbietet ab 13. Dezember 2020, zum Fahrplanwechsel 2020/2021, den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz. Die DB Netz AG hat in Vollzug des Gesetzes die Schienennetznutzungsbedingungen fortgeschrieben. Die Europäische Kommission hält in einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung das Schienenlärmschutzgesetz für unionsrechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen das Interoperabilitätsgebot.
Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege
Die Frist zur Erfüllung der Versorgung der Hauptschienenwege mit Mobilfunk aus der Frequenzauktion 2015 ist Ende 2019 abgelaufen. Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber konnten die Hauptverkehrswege zum Jahresende 2019 noch nicht in vollem Umfang versorgt werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) prüft die Gesamterfüllung und etwaige hieraus erwachsende Konsequenzen.
Um dem Kundenwunsch nach lückenloser Konnektivität und unterbrechungsfreier Telefonie während der Bahnfahrt Rechnung tragen zu können, gerät auch die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 in den Fokus. Bis Ende 2024 sollen alle Schienenwege mit Mobilfunk ausgeleuchtet werden. Die Eisenbahnen sind nach den Auktionsbedingungen zur Mitwirkung bei der Ausleuchtung entlang der Schienenwege aufgefordert. Der DB-Konzern hat zur Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit das Projekt Masterplan Konnektivität Schiene initiiert, mit dem Ziel, die Mitwirkungsbedarfe der Mobilfunkunternehmen zu erfassen und hierfür gezielte Angebote zu erstellen. Auch das Angebot der broadband GmbH zahlt mit dem weitreichenden Angebot von Glasfaserkapazitäten entlang der Schienenwege auf die Mitwirkung ein. Bis zum 20. Dezember 2020 muss der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation im nationalen Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt werden. Daran arbeitete die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2020 und will zeitnah den Referentenentwurf vorlegen. Die TKG-Novelle könnte Auswirkungen auf den Umfang und die Bedingungen der Mitwirkung des DB-Konzerns haben.
Kompromiss zu Sozialvorschriften im Europäischen Straßengüterverkehr
Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben im April beziehungsweise Juli 2020 einen Kompromiss zum sogenannten Mobilitätspaket I (Integrierter Bericht 2019) angenommen. Damit ist das legislative Verfahren über neue europäische Vorgaben für Lenk- und Ruhezeiten, Entsendung und Kabotage nach rund drei Jahren intensiver Verhandlung abgeschlossen. Lkw-Fahrer sollen künftig das Recht erhalten, mindestens alle drei oder vier Wochen an ihren Heimatort zurückkehren zu dürfen. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) muss außerhalb der Fahrerkabine verbracht werden. Bei der Kabotage sollen auch weiterhin drei Transporte innerhalb von sieben Tagen möglich sein. Zusätzlich muss jedoch eine Cooling-off-Periode von vier Tagen eingehalten werden. Diese Regelung bezieht den Zu- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs ein.
Für ein verbessertes Monitoring müssen neue Lkw zukünftig mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet werden.
Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen und Europäischen Aufbauplan
Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zu beheben, Aufschwung und Beschäftigung anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schützen, hat die Europäische Kommission am 27. Mai 2020 eine Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 und einen Recovery Plan for Europe vorgeschlagen. Dieser enthält ein Wiederaufbauinstrument Next Generation EU für die wirtschaftliche Erholung Europas nach der Corona-Krise. 750 Mrd. € sollen dafür mobilisiert werden. Als Elemente der Wiederaufbaustrategie nennt die Kommission im Lichte des Europäischen Green Deal nachhaltigen Verkehr und Logistik, einen Schub für Eisenbahnreisen und saubere Mobilität in den Städten und Regionen. Für den mehrjährigen Finanzrahmen sieht die Kommission ein Volumen von 1,1 Mrd. € vor. Der Europäische Rat hat am 21. Juli 2020 einen Kompromiss zu den Vorschlägen der Kommission erreicht. Die zentralen Elemente bleiben bestehen, jedoch soll ein größerer Teil der Gelder als von der Kommission vorgesehen als Kredit anstatt als Zuschuss vergeben werden. Die Connecting Europe Facility (CEF) Mittel bleiben gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag konstant.
EU schränkt Nützung von lauten Güterwagen ab 2024 Eeuropaweit ein
Die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems »Fahrzeuge – Lärm« (TSI Noise) sieht ab Ende 2024 ein Verbot für laute Güterwagen auf stark befahrenen Strecken in der ganzen Europäischen Union (EU) vor. Zu sogenannten Quieter Routes werden alle Strecken gezählt, auf denen nachts mehr als zwölf Güterzüge auf einem Streckenabschnitt von mehr als 20 km verkehren. In dieser Verordnung ist festgelegt, dass die Kommission einen Bericht über die berichtete verminderte Bremswirkung von mit Verbundstoffsohlen ausgerüsteten Wagen unter strengen nordischen Winterbedingungen vorlegt. Wird in diesem Bericht belegt, dass durch den Einsatz dieser Wagen Sicherheitsprobleme entstehen, die durch betriebliche und technische Maßnahmen nicht lösbar sind, soll die Kommission Änderungen dieser TSI vorschlagen. Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) hat hierfür eine Taskforce eingerichtet, um das Ausmaß des gemeldeten Mangels an Bremsleistung zu bewerten. Die Ergebnisse wurden der Kommission Anfang Juni 2020 übermittelt. Unter anderem wegen unzureichender Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Tests können demnach noch keine abschließende Schlussfolgerungen
gezogen werden. Daher empfiehlt die ERA, im nächsten Winter weitere Tests durchzuführen, bevor eine abschließende Bewertung erfolgt.