Rechtliche Themen
Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21
Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sogenannten Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Die Projektpartner haben im Frühjahr 2018 umfangreich auf die Klage erwidert. Der DB-Konzern hat mittlerweile auf die Klageerwiderung repliziert. Im Zuge der Replik wurde die Klage erweitert. Grundlage hierfür war die damalige Erhöhung des Gesamtwertumfangs (GWU) auf 7,7 Mrd. €. Nach der nochmaligen Erhöhung des GWU auf 8,2 Mrd. € wird die Klage erneut erweitert werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Projektpartnern Gelegenheit gegeben, auf die Replik bis Ende April 2020 schriftsätzlich zu erwidern. Die Projektpartner haben eine weitere Fristverlängerung bis Ende August 2020 beantragt und erhalten. Diese Verzögerung wird sich wahrscheinlich auch auf die ursprüngliche Erwägung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, einen Verhandlungstermin im vierten Quartal 2020 anzuberaumen, auswirken. Wir gehen daher aktuell davon aus, dass in diesem Jahr kein Verhandlungstermin mehr stattfinden wird. Mit einer mündlichen Verhandlung über die Klage ist vermutlich daher erst in der ersten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.