Grundlagen

Rechtliche Themen

Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Ende 2016 haben wir zur Vermeidung verjährungsrecht­licher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finan­zierungsbeteiligung auf Grundlage der sogenannten Sprech­klau­sel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Die Projekt­partner haben im Frühjahr 2018 umfangreich auf die Klage erwidert. Der DB-Konzern hat mittlerweile auf die Klage­­erwi­derung repliziert. Im Zuge der Replik wurde die Klage erwei­tert. Grundlage hierfür war die damalige Erhöhung des Gesamtwertumfangs (GWU) auf 7,7 Mrd. €. Nach der nochma­ligen Erhöhung des GWU auf 8,2 Mrd. € wird die Klage erneut erweitert werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Projektpartnern Gelegenheit gegeben, auf die Replik bis Ende April 2020 schriftsätzlich zu erwidern. Die Projektpartner haben eine weitere Fristverlängerung bis Ende August 2020 beantragt und erhalten. Diese Verzögerung wird sich wahrscheinlich auch auf die ursprüngliche Erwägung des Ver­wal­tungsgerichts Stuttgart, einen Verhandlungstermin im ­vierten Quartal 2020 anzuberaumen, auswirken. Wir gehen daher aktuell davon aus, dass in diesem Jahr kein Verhand­lungs­termin mehr stattfinden wird. Mit einer mündlichen Verhandlung über die Klage ist vermutlich daher erst in der ersten Jahreshälfte 2021 zu rechnen.

Hallo! Schön, dass Sie sich für den Integrierten Zwischenbericht 2020 interessieren!

Ich bin Larissa, Ihr interaktiver Assistent. Gerne helfe ich Ihnen weiter und führe Sie durch den Bericht.

Darf ich Ihnen einige interessante Inhalte vorschlagen:

Leseempfehlungen