Grundlagen

Vereinbarung mit Bund über
Umgang mit Corona-Folgen

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mit ihrer Eigentümerin, der Bundesrepublik Deutschland (Bund), einen gemeinsamen Weg zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) vereinbart. Der DB-Konzern gleicht die Hälfte der Auswirkungen auf den Systemverbund Bahn durch Gegensteuerungsmaßnahmen (vor allem Einsparungen im Personal- und Materialaufwand) aus. Der Bund wird 80% der verbleibenden nega­tiven Effekte (nach Gegensteuerungsmaßnahmen) durch eine Eigenkapitalmaßnahme ausgleichen. Für das Jahr 2020 sind bis zu 5 Mrd. € im Haushalt verankert, davon 0,5 Mrd. unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung wird DB Regio Mittel aus der Branchenlösung für Netto-Verträge im Schie­nen­personen­nah­verkehr erhalten. Die Auszahlungen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Abstimmungen mit der Europäischen Kommission.

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