Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Wesentliche wirtschaftliche Beziehungen zwischen dem DB-Konzern und der Bundesrepublik Deutschland (Bund) betreffen Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund aus gewährten Darlehen (Barwert per 30. Juni 2021: 437 Mio. €; per 31. Dezember 2020: 580 Mio. €; per 30. Juni 2020: 560 Mio. €). Darüber hinaus bestehen Leistungsbeziehungen aus den an den Bund gezahlten Entgelten im Rahmen der Als-ob-Abrechnung1) für die zugewiesenen Beamt:innen, Kostenerstattungen für die Personalgestellung im Dienst­leistungs­überlassungsbereich sowie aus erhaltenen Investitionszuschüssen. Die vom Bund erhaltenen Bürgschaften betreffen im Wesentlichen die von der EUROFIMA erhaltenen Darlehen sowie die ausstehenden Einlagen ­beziehungsweise Verbindlichkeiten aus der Kollektivhaftung der Deutschen Bahn AG (DB AG) bei der EUROFIMA.

Für den teilweisen Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie war im Bundeshaushalt 2020 eine Erhöhung des Eigenkapitals um 5 Mrd. € aus Bundesmitteln vorgesehen. Diese Mittel wurden auf Grundlage der fortgeschrittenen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission um knapp 3,1 Mrd. € abgesenkt und in gleicher Höhe in andere Maßnahmen umgeschichtet: So wurden die Bundesmittel zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 650 Mio. € sowie die Ausgaben zur Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr (SGV) um 600 Mio. € ­erhöht. Zur Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenverkehr (SPV)wurden rund 1,8 Mrd. € im Bundeshaushalt 2021 eingestellt. Die beihilferechtlichen Abstimmungen mit der Europäischen Kommission sind noch nicht zu allen Maßnahmen abgeschlossen.

Die auf Grundlage des Klimapakets der Bundesregierung zur Stärkung der Schiene bis 2030 zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 11 Mrd. € sind bislang nicht ausgezahlt, da die auszureichenden Mittel unverändert unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Abstimmung mit der Europäischen Kommission stehen.

1) Für die Arbeitsleistung der zugewiesenen Beamt:innen erstattet die DB AG dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Kosten, die anfallen würden, wenn anstelle der zugewiesenen Beamt:innen jeweils eine Tarifkraft als Arbeitnehmende:r beschäftigt werden würde.

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