Rahmenbedingungen
BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2021 und 2022
Aufgrund von Änderungen des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des ERegG waren für das Trassenpreissystem (TPS) 2021 zwei Entgeltgenehmigungsverfahren nötig. Die final durch die BNetzA genehmigten Entgelterhöhungen betragen 2,4% im SPFV und SGV sowie 1,8% im SPNV. Mit Beschluss vom 5. März 2021 hat die BNetzA auch die Entgelte für das TPS 2022 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den SPFV um 3,8%, für den SGV um 0,5% und für den SPNV um 1,8% steigen. Gemäß dem Entgeltantrag war für den SPFV im Vergleich zum Fahrplanjahr 2021 eine Entgelterhöhung von 4,6% und für den SGV eine Absenkung der Entgelte um 0,6% vorgesehen. Abweichend von der Beantragung ging die BNetzA von einer höheren Tragfähigkeit des SGV aus und hat einen wesentlichen Eingangsparameter entsprechend angepasst.
BNetzA legt Obergrenze der Gesamtkosten für Netzfahrplanperiode 2021/2022 fest
Für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 hat die BNetzA mit Beschluss vom 6. Juli 2020 die Obergrenze der Gesamtkosten auf rund 5,5 Mrd. € festgelegt. Für die Netzfahrplanperiode 2022/2023 ist noch kein Beschluss durch die BNetzA erfolgt.