Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2021 und 2022

Aufgrund von Änderungen des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des ERegG waren für das Trassenpreissystem (TPS) 2021 zwei Entgeltgenehmi­gungs­­­­­verfahren nötig. Die final durch die BNetzA genehmigten Entgelterhöhungen betragen 2,4% im SPFV und SGV sowie 1,8% im SPNV. Mit Beschluss vom 5. März 2021 hat die BNetzA auch die Entgelte für das TPS 2022 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den SPFV um 3,8%, für den SGV um 0,5% und für den SPNV um 1,8% steigen. Gemäß dem Entgeltantrag war für den SPFV im Vergleich zum Fahrplanjahr 2021 eine Entgelterhöhung von 4,6% und für den SGV eine Absenkung der Entgelte um 0,6% vorgesehen. Abweichend von der Beantragung ging die BNetzA von einer höheren Tragfähigkeit des SGV aus und hat einen wesentlichen Eingangsparameter entsprechend angepasst.

BNetzA legt Obergrenze der Gesamtkosten für Netzfahrplanperiode 2021/2022 fest

Für die Netzfahrplanperiode 2021/2022 hat die BNetzA mit Beschluss vom 6. Juli 2020 die Obergrenze der Gesamtkosten auf rund 5,5 Mrd. € festgelegt. Für die Netzfahrplanperiode 2022/2023 ist noch kein Beschluss durch die BNetzA erfolgt.

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