Europäisches Umfeld
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Mehrjähriger Finanzrahmen und europäischer Aufbauplan
Am 17. Dezember 2020 haben die Institutionen der Europäischen Union (EU) den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 in Höhe von rund 1,1 Bio. € zu Preisen von 2018 endgültig angenommen. Die Mittelausstattung für den Verkehrsbereich der Fazilität Connecting Europe liegt bei 11,4 Mrd. € (plus zusätzlich 10 Mrd. € für die Kohäsionsländer), für das Forschungsprogramm Horizon Europe bei 81,4 Mrd. € (inklusive 5 Mrd. € aus dem Aufbauplan) und bei Military Mobility bei 1,5 Mrd. €. Ebenso wurden die Kernelemente für den europäischen Aufbauplan Next Generation EU, der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beheben soll, in Höhe von 750 Mrd. € beschlossen. Im Rahmen von Next Generation EU wird eine Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet, die Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 312,5 Mrd. € an die Mitgliedsstaaten für Reformen und Investitionen zwischen 2021 und 2026 ermöglicht. Dafür müssen die Mitgliedsstaaten nationale Aufbaupläne mit Projekten zur Bewertung an die Europäische Kommission einreichen. Für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) erfolgte die Auswahl der Projekte unter der Maßgabe, dass die Deutschland zustehenden Mittel in Höhe von rund 26 Mrd. € für Vorhaben des Konjunktur- und Zukunftspakets eingesetzt werden. Für die Schiene sind Zuschüsse für Investitionen in digitale Stellwerkstechnik in Höhe von 500 Mio. € und zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr in Höhe von 227 Mio. € vorgesehen. Nach der Billigung des DARP durch Europäische Kommission und Rat der EU im Juli 2021 kann eine Vorfinanzierung von 2,3 Mrd. € an Deutschland ausgezahlt werden.
Der europäische Grüne Deal
Der europäische Grüne Deal ist der Fahrplan der Europäischen Kommission für eine nachhaltige, klimaorientierte Wirtschaft. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals setzt die Kommission das Ziel der Klimaneutralität für Europa bis 2050 (null Emissionen). Wesentlicher Baustein ist ein europäisches Klimagesetz, auf das sich die EU-Institutionen am 21. April 2021 politisch geeinigt haben. Darin wird auch das Zwischenziel zur Emissionssenkung bis 2030 definiert und erhöht – auf mindestens 55%.
Die Kommission hat am 14. Juli 2021 ein umfassendes Gesetzespaket vorgelegt, das wesentliche Vorschläge zur Erreichung des neuen 55%-Ziels enthält. Dieses sogenannte »Fit for 55«-Paket betrifft insbesondere die Energie- und Verkehrspolitik. Es enthält Vorschläge für einen neuen EU-Emissionshandel auf Straßenverkehr und Gebäude, strengere CO₂-Emissionsvorgaben für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (mit dem Ergebnis, dass alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein müssen) sowie eine CO₂-Grenzsteuer. Weiter sollen kostenlose Emissionszertifikate sowie die Kerosinsteuerbefreiung für den Flugverkehr phasenweise abgeschafft werden.
Europäisches Jahr der Schiene 2021
2021 ist von den europäischen Institutionen zum Europäischen Jahr der Schiene ausgerufen worden. Dies ist das erste Mal, dass ein Europäisches Jahr einem spezifischen Sektor gewidmet wird, und zeigt, dass die EU der Schiene eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zubilligt.
Das thematische Jahr soll dazu beitragen, die Schiene als umweltfreundlichen Verkehrsträger zu positionieren und damit die Ziele des europäischen Grünen Deals im Verkehrssektor zu erreichen. Das Europäische Jahr baut vor allem auf Kommunikationsmaßnahmen des Sektors und seiner Stakeholder auf. Höhepunkt und sichtbares Zeichen für die grenzüberschreitende Leistung des Schienensektors wird die Fahrt eines Sonderzuges durch fast alle Länder Europas im September und Oktober 2021.
Handels- und Kooperationsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und EU
Das Vereinigte Königreich und die EU haben sich am 24. Dezember 2020 auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das vorläufig am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Am 27. April 2021 gab auch das Europäische Parlament seine Zustimmung, sodass das Abkommen am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft treten konnte. Das Abkommen sieht für den Warenhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weder Zölle noch Quoten vor und enthält stattdessen weitreichende Regelungen, um den fairen Wettbewerb zu garantieren. In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine dauerhafte Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen- und Seeverkehr vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarktes zurückbleibt. Der Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel ist gemäß der bereits zuvor beschlossenen EU-Notfallverordnung bis September 2021 gesichert. In dieser Zeit sollen Frankreich und das Vereinigte Königreich ein grenzüberschreitendes Abkommen abschließen, um die Kanaltunnelverkehre auch langfristig zu sichern. Da die Verhandlungen für ein grenzüberschreitendes Abkommen andauern, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der EU-Notfallverordnung bis März 2022 vorgelegt.
Personenverkehr
Einigung zur Revision der europäischen Fahrgastrechteverordnung
Nach der Einigung zwischen Rat und Parlament am 1. Oktober 2020 und der darauf folgenden formalen Annahme trat die neu gefasste europäische Fahrgastrechteverordnung am 7. Juni 2021 in Kraft und gilt ab dem 7. Juni 2023. Die Neufassung sieht vor, dass die aktuell geltenden Verspätungsentschädigungshöhen unverändert bleiben (25% des Fahrpreises nach einer Stunde Verspätung, 50% nach zwei Stunden). Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann sich ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) künftig von der Pflicht zur Verspätungsentschädigung befreien. Die strenge Verpflichtung zu Hilfeleistungen für Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität bleibt grundsätzlich auf die personalbesetzten Bahnhöfe beschränkt. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen EVU zudem bei der Beschaffung neuer Züge und der wesentlichen Modernisierung von Zügen eine verpflichtende Anzahl von Fahrradstellplätzen vorhalten.