Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Im Juni 2020 verständigte sich die Bundesregierung (Bund) auf umfassende Maßnahmen zum Thema »Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken«. Diese enthalten zahlreiche generelle Entlastungen für die deutsche Wirtschaft und setzen zugleich branchenspezifische Impulse in den Jahren 2020 und 2021. Insbesondere bei folgenden für die Schiene relevanten Maßnahmen gab es im ersten Halbjahr 2021 Entwicklungen:

  • Für den partiellen Ausgleich von Schäden infolge der Coro­na-Pandemie war im Nachtragshaushalt 2020 eine Stärkung des Eigenkapitals der DB AG in Höhe von 5 Mrd. € vorgesehen. Diese Summe wurde im Rahmen des Bundeshaushalts 2021 auf das Jahr 2021 übertragen, weil die beihilferechtliche Abstimmung mit der Europäischen Kommission 2020 nicht abgeschlossen werden konnte. Auf Grundlage des fortgeschrittenen Verhandlungsstands mit der Europäischen Kommission zu den Maßnahmen wurden im Rahmen des im April 2021 vom Bundestag verabschiedeten Nachtragshaushalts 2021 die bisher vollständig als Eigenkapitalerhöhung vorgesehenen Mittel um knapp 3,1 Mrd. € abgesenkt und in gleicher Höhe umgeschichtet. So wurden die Bundesmittel zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 650 Mio. € als Ausgleich für den Entfall der Dividendenzahlung der DB AG in 2021 sowie die Ausgaben zur Förderung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr (SGV) um 600 Mio. € erhöht. Für eine Förderung der Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) wurden knapp 1,8 Mrd. € im Bundeshaushalt eingestellt. Die beihilferechtliche Abstimmung mit der Europäischen Kommission wurde im ersten Halbjahr 2021 noch nicht abgeschlossen.
  • Mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets erfolgte die zusätzliche, einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in 2020 um 2,5 Mrd. €, womit sich der Bund am Rettungsschirm für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beteiligte. Für 2021 will der Bund einen weiteren Beitrag in Höhe von 1 Mrd. € für die Fortsetzung des Rettungsschirms leisten. Wie bereits 2020 wollen die Länder einen gleich hohen Finanzierungsbeitrag beisteuern.

Weiterführende Informationen zum Konjunkturpaket der Bundes­regierung: Integrierter Bericht 2020.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030

Auf Grundlage des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden zur Stärkung der Schiene bis 2030 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 11 Mrd. € bereitgestellt. Ende Januar 2020 hatten sich Bundesministerium der Finanzen (BMF) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra­struktur (BMVI) sowie DB AG, DB Netz AG, DB Station&Service AG und DB Energie GmbH in einer Absichtserklärung auf den Zu­fluss und die Verwendung der Mittel verständigt. Die Mittel werden ausschließlich in der Infrastruktur eingesetzt und sollen je zur Hälfte als Eigenkapital und als Zuschüsse an die DB Netz AG und die DB Station&Service AG fließen. Inhaltlich sollen die Mittel in den Kategorien robustes Netz, digitale Schiene, attraktive Bahnhöfe und eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Die als Eigenkapital­erhöhung auszureichenden Mittel stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Abstimmung mit der Europäischen Kommission, die 2020 noch nicht abgeschlossen wurde. Daher erfolgte eine Übertragung der für 2020 vorgesehenen anteiligen Mittel in den Bundeshaushalt 2021.

Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. April 2021 einen Beschluss zum Klimaschutzgesetz veröffentlicht, der die Zulässigkeit der Fixierung von Treibhausgasminderungszielen und Emissionsobergrenzen bestätigt. Zugleich fordert er eine Schärfung der Ziele und eine Konkretisierung auch für die Zeit nach 2030. Der Bundestag hat unter Beachtung dieser Vorgabe eine Änderung des Gesetzes beschlossen. Die Ziele zur nationalen Treibhausgasminderung für 2030 werden von –55% auf –65% erhöht. Mit –88% wird erstmals ein konkretes Ziel für 2040 vorgegeben. Das Zieljahr für die Klimaneutralität Deutschlands wird von 2050 auf 2045 vorgezogen. Für den Verkehr reduziert sich die Jahreshöchstmenge der Treibhausgasemissionen von bisher 95 auf 85 Mio. t CO₂-Äqui­valente in 2030. Die Emissionen müssen also um 48% statt bisher 42% sinken. Aufgenommen wurde ein jahresscharfer nationaler Minderungspfad bis 2040. Durch die neuen Ziele werden zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich, unter anderem zur Stärkung des Schienenverkehrs.

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

In der vom Bund eingerichteten Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) ist der DB-Konzern im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr sowie Digitali­sierung für den Mobilitätssektor vertreten. Die Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr hat im Juni 2021 einen Bericht vorge­legt, wie sich die bereits getroffenen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 weiter beschleunigen und ausbauen lassen, um den Anforderungen des Klimaschutzes im Verkehr zu genügen. Im Rahmen der Arbeit der anderen Arbeitsgruppen wurden vertiefende Ausarbeitungen zu bestimm­ten Frage­stellungen erstellt. Der DB-Konzern ist Projektbeteiligter des RealLab Hamburg, das unter anderem die Voraussetzungen und Bedarfe intermodaler und autonomer Mobilität erforscht.

Masterplan Schienenverkehr und Schienenpakt des Zukunftsbündnisses Schiene

Als Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene hat das BMVI im Juni 2020 den Masterplan Schienenverkehr veröffentlicht, der von der Branche breit getragen wird. Die Umsetzung ins­gesamt sowie von wesentlichen Elementen ist Gegenstand laufender Gremien unter Leitung des Bundes und Beteiligung des DB-Konzerns. Auf den jährlichen Schienengipfeln des Bundes werden der erreichte Stand und die anstehenden Herausforderungen öffentlich erörtert. Am 17. Mai 2021 fand im BMVI der dritte Schienengipfel mit Fokus auf dem europäischen Verkehr statt. Zahlreiche EU-Staaten unterzeichneten einen Letter of Intent zum TransEuropExpress (TEE) 2.0 für grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeits- und Nachtverkehre auf der Schiene. Dieser soll Teil eines vernetzten Europa-Takts werden.

Eisenbahnregulierungsrecht

Mit Kabinettsbeschluss vom 20. Januar 2021 wurde mit dem Regierungsentwurf einer Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) das parlamentarische Verfahren gestartet. Am 28. Mai 2021 wurde dieses in zweiter Beratung im Bundesrat abgeschlossen. Mit der ERegG-Novelle erfolgt eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens an Entwicklungen des Unionsrechts und werden Grundlagen für neue Modelle der Kapazitätsvergabe und Fahrplanerstellung unter anderem für den Deutschland-Takt geschaffen.

Infrastruktur

Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz

Mit Kabinettsbeschluss vom 13. Januar 2021 wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich, das sogenannte Eisenbahnrechtsbereinigungsgesetz (EbRbG), verabschiedet. Die im Wesentlichen das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) betreffenden Änderungen wurden am 28. Mai 2021 im zweiten Durchgang vom Plenum des Bundesrates verabschiedet. Neben eher redaktionellen Anpassungen werden mit dem EbRbG unter anderem das Gleisanschlussrecht grundlegend umgestaltet und Neuregelungen zur Vegetationskontrolle insbesondere im Hinblick auf von Drittgrundstücken ausgehende Gefahren für den sicheren Eisenbahnbetrieb geschaffen.

Güterverkehr

Masterplan Schienengüterverkehr

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Wichtige Anliegen aus dem Masterplan Schienengüterverkehr finden sich auch im Master­plan Schienenverkehr wieder. Das Bundesprogramm Zukunft SGV bietet die Basis für eine anteilige Förderung von Projekten in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Nach der erstmaligen Dotierung des Programms im Bundeshaushalt 2020 mit 30 Mio. € erfolgt im Jahr 2021 eine Fortsetzung im gleichen finanziellen Umfang. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des SGV wurde im Bundeshaushalt 2020 erstmals eine Anlagenpreisförderung in Höhe von 40 Mio. € hinterlegt, die 2021 auf 80 Mio. € angewachsen ist. Die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse wurde evaluiert und mit neuen Fördermöglichkeiten im März 2021 veröffentlicht, sie ist mit 34 Mio. € im Jahr 2021 ausgestattet. Die Evalu­ierung der KV-Förderrichtlinie findet derzeit statt, die neue Richtlinie soll Anfang 2022 veröffentlicht werden.

Vollzug des nationalen Schienenlärmschutzgesetzes

Das Schienenlärmschutzgesetz verbietet seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 grundsätzlich den Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Streckennetz. Die DB Netz AG hat in Vollzug des Gesetzes die Schienennetznutzungsbedin­gungen fortgeschrieben. Die Europäische Kommission hält in einem Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung das Schienenlärmschutzgesetz für unionsrechtswidrig und sieht darin einen Verstoß gegen das Interoperabilitätsgebot. Das begonnene Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Personenverkehr

Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege

Aktuell steht die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 im Fokus. Die Eisenbahnen sind nach den Auktionsbedingungen zur Mitwirkung bei der Ausleuchtung entlang der Schienenwege aufgefordert. Der DB-Konzern hat zur Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit das Projekt Masterplan Konnektivität Schiene initiiert. Im Austausch mit den Mobilfunkunternehmen wurden im Projekt zentrale Mitwirkungsbedarfe offengelegt und Einigungen zum Abruf von Mitwirkungsleistungen getroffen. Auch die DB broadband GmbH zahlt mit ihrem weitreichenden Angebot von Glasfaser­kapazitäten entlang der Schienenwege auf die Mitwirkung ein. Die mit Zustimmung des Bundesrates am 7. Mai 2021 verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes trifft – im weitgehenden Gleichklang zu den Vorgängervorschriften – Regelungen zur Mitnutzung von Eisenbahn­infrastruktur. Neu aufgenommen wurde das Ziel der Frequenzregulierung, entlang von Verkehrswegen eine unterbrechungsfreie Konnektivität bis möglichst 2026 zu gewährleisten. Ebenfalls wurden die Kompetenzen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen erweitert.

Wir haben uns mit der Deutschen Telekom auf eine Über­er­­­­­füllung der Versorgungsauflagen 2019 geeinigt. Es wurde ver­­­einbart, dass die Telekom ihr Mobilfunknetz an den DB-­Schie­nenstrecken schnellstmöglich ausbaut, vorhandene Lü­­cken schließt und die Leistungsfähigkeit des Netzes er­heb­­lich steigert. Bis spätestens 2026 soll es entlang der Schie­nen­­­­strecken im Fern- und im Regionalverkehr keine Versorgungslücken mehr geben. Gemeinsam investieren beide Unternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag.

Wo würden Sie sich am ehesten einordnen?Vielen Dank für Ihre Teilnahme!