Klimaschutz
Klimaschutzziel
Bereits 2021 haben wir unser Klimaschutzziel geschärft: Bis 2040 werden wir klimaneutral. Damit liegt unser angestrebtes Zieljahr fünf Jahre vor dem des Bundes für die Klimaneutralität Deutschlands.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf drei starke Hebel:
- den Ausbau des Ökostroms,
- den Ausstieg aus fossilen Kraftstoffen und die Einführung alternativer Antriebe und
- die Wärmewende.
Ab 2025 werden alle unsere Werke, Bürogebäude und BahnhöfeNr. 147 in Deutschland vollständig mit Ökostrom versorgt. Bis 2030 werden wir unseren spezifischen Ausstoß der Treibhausgase (THG) gegenüber 2006 mehr als halbieren und den Anteil erneuerbarer Energien am Bahnstrommix auf 80% anheben. Und bis spätestens 2038 stellen wir den Bahnstrom vollständig auf 100% Ökostrom um. Auf dem Weg zum klimaneutralen DB-Konzern wollen wir keine fossilen Kraftstoffe mehr nutzen. Schon heute fahren wir rund 90% unserer Verkehrsleistung im Schienenpersonen- und -güterverkehr elektrisch. Darüber hinaus setzen wir auf einen technologieoffenen Ansatz mit alternativen Antrieben und Kraftstoffen. Pilotprojekte zusammen mit Partnern aus der Industrie konzentrieren sich auch auf einen grünen Nahverkehr auf Straße und Schiene. Geplant sind u. a. die Umstellung der Busflotte auf klimafreundlichere Kraftstoffe, der Bau neuer Infrastrukturen für AkkuzügeNr. 45, die Versorgung von Brennstoffzellenzügen mit WasserstoffNr. 53 sowie der Einsatz alternativer Kraftstoffe auf Straße und Schiene. Ab Sommer 2022 wird der Sylt-Shuttle mit dem klimafreundlichen Biokraftstoff HVO (Hydrotreated Vegetable Oil)Nr. 164 betankt. Der kontinuierliche Rollout von FahrassistenzsystemenNr. 8 bspw. bei DB Regio oder der Einsatz von längeren Zügen bei DB Cargo helfen uns dabei, Verbräuche weiter zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Weniger Treibhausgase emittieren wir auch durch deutlich jüngere Zugflotten im Fern-, Regional- und Güterverkehr sowie durch Investitionen in nachhaltige Technologien. Zudem werden wir die Wärmeversorgung vergrünen, indem wir die mit fossilen Energieträgern betriebenen Anlagen schrittweise und nach Ende ihres Lebenszyklus durch klimaneutrale Alternativen ersetzen.
Positiv auf unsere Klimabilanz und unseren Beitrag zum Klimaschutz wirken sich auch die Digitalisierung der SchieneNr. 145 und der Züge sowie Investitionen in unsere Infrastruktur aus. So schaffen wir die Voraussetzungen für die Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene.
Weiterführende Informationen zu einzelnen Klimaschutzmaßnahmen im Kapitel Entwicklung der Geschäftsfelder.
Klimaresilienz
Als Infrastrukturbetreiber sind wir von den Auswirkungen des Klimawandels in unserem Kerngeschäft, der Eisenbahn in Deutschland, mehr als jedes andere große Unternehmen in Deutschland betroffen. Deshalb bereiten wir uns auf die durch den Klimawandel zunehmenden Witterungsextreme vor. Wir nutzen die wissenschaftlichen Daten aus den von uns beauftragten Studien des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), um v. a. Infrastruktur, Fahrzeuge und Bahnhöfe noch besser gegen Klimafolgen zu wappnen und für die strategiesche Weiterentwicklung unseres Klimaresilienzmanagements.
Entlastungspaket
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat der Bund Entlastungen beschlossen. Hierdurch entfällt u. a. die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Juli 2022, die bisher der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien diente. Die Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG erfolgt ab dem 1. Juli 2022 aus dem Bundeshaushalt.
Ebenfalls zur Entlastung der Bürger:innen wurden für die Monate Juni, Juli und August 2022 die Energiesteuern auf Mineralöl gesenkt und ein 9-Euro-Ticket zur Nutzung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt. Zur Finanzierung des 9-Euro-Tickets hat der Gesetzgeber eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgenommen und die Mittel um einmalig 2,5 Mrd. € erhöht.
In einem weiteren Entlastungspaket sieht der Bund Kredit- und Bürgschaftsprogramme für vom Krieg betroffene Unternehmen vor. Außerdem können für »branchenübergreifende große Unternehmen der Realwirtschaft« Eigenkapitalhilfen erfolgen. Energieintensive Unternehmen sollen zeitlich befristete Zuschüsse aufgrund gestiegener Energiepreise erhalten. Dabei wird die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises anteilig bezuschusst. Grundlage ist das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission. Energieunternehmen, die an Warenterminbörsen tätig sind, sollen Liquiditätshilfen erhalten, um die Sicherheitsforderungen der Energiebörsen bedienen zu können.
Neues Klimaschutz-Sofortprogramm
Im Koalitionsvertrag des Bundes ist festgehalten, dass das Klimaschutzgesetz 2022 konsequent weiterentwickelt und ein neues Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden soll.
Als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms wurde eine erste Novelle zur Änderung des EEG und weiterer Gesetze beschlossen. U. a. sollen:
- erneuerbare Energien massiv ausgebaut werden, bis 2030 ist als Zielstellung ein Anteil von 80% am Strombedarf normiert,
- Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem bei der Schutzgüterabwägung ein Vorrang für erneuerbare Energien eingeführt wird, und
- die EEG-Umlage wird über den Haushalt und nicht mehr über eine Umlage über den Strompreis finanziert werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat entsprechend der Vorgabe des Bundes-Klimaschutzgesetzes am 13. Juli 2022 ein Sofortprogramm für den Sektor Verkehr vorgelegt. Dies war notwendig, da der Sektor Verkehr 2021 die zulässigen Jahresemissionsmengen überschritten hat. Durch den Auf- und Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge, den Ausbau der Förderung effizienter Lkw-Trailer, eine Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur, eine Ausbau- und Qualitätsoffensive im ÖPNV, den Ausbau der digitalen Arbeitsformen sowie die Anpassung der nationalen Treibhausgas-(THG-)Minderungsquote soll
im Sektor Verkehr zukünftig die Einhaltung der Klimaziele gesichert werden.
Der Bund arbeitet weiter an dem sektorübergreifenden Klimaschutz-Sofortprogramm. Die genannten Maßnahmen sollen dort integriert werden.
Krise der Erdgasversorgung
Vor dem Hintergrund der stark verminderten Exporte russischen Erdgases in die EU hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 die Alarmstufe (zweite Warnstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen. Außerdem wurden bereits zahlreiche Gesetzesänderungen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz dürfen jetzt Kohlekraftwerke, die bereits stillgelegt waren oder in Kürze hierzu vorgesehen sind, an den Strommarkt zurückkehren. Außerdem kann der Verbrauch von Erdgas zur Verstromung begrenzt werden. Allerdings sind Kraftwerke zur Erzeugung von Fahrstrom für Eisenbahnen aufgrund ihrer Systemrelevanz hiervon auszunehmen. Auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes können Erdgasversorger bei einer eingeschränkten Importlage außerordentliche Preisanpassungen vornehmen. Schließlich wird der Bund ermächtigt, eine neue Umlage zur allgemeinen Finanzierung der hohen Gaskosten einzuführen. Um einen Krisenfall zu vermeiden, wird der Bund ermächtigt, eine Verordnung zum schienengebundenen Transport von Energieträgern zu schaffen. Damit soll eine rechtssichere prioritäre Nutzung von solchen Verkehrsleistungen ermöglicht werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz sollen Bau und Betrieb von neuen Terminals und Leitungen für den Import von Liquefied Natural Gas (LNG) nach Deutschland erheblich beschleunigt werden.
Ausblick
VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG | 2021 | 2022 (Prognose März) | 2022 (Prognose Juli) |
Spezifische Treibhausgasemissionen | –36,1 | ‒39,2 | ‒39,9 |
1) Ohne DB Arriva
- Unsere Erwartungen für die Reduktion der spezifischen Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2006 sind aufgrund positiverer Entwicklungen insbesondere bei DB Schenker im Landverkehr sowie in der Luft- und Seefracht deutlich gestiegen.
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