Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen (per 30. Juni 2022: 19 Mio. €; per 31. Dezember 2021: 26 Mio. €; per 30. Juni 2021: 29 Mio. €) umfassten überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war. Mögliche weitere Entschädigungsleistungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in den Eventualforderungen nicht berücksichtigt, da sie aufgrund fehlender Rechtsgrundlage weder hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Eintritts noch hinsichtlich ihres Umfang einschätzbar sind.
Zum Bilanzstichtag waren grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzten sich wie folgt zusammen:
in Mio. € | 30.06. | 31.12. | 30.06. |
Begebung und Übertragung von Wechseln | – | 2 | – |
Gewährleistungsverpflichtungen | 0 | 0 | – |
Sonstige Eventualschulden | 108 | 109 | 136 |
Insgesamt | 108 | 111 | 136 |
In den sonstigen Eventualschulden sind u. a. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2022 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 15 Mio. € (per 31. Dezember 2021: 18 Mio. €; per 30. Juni 2021: 17 Mio. €). Weiterhin dienten per 30. Juni 2022 Sachanlagen mit Buchwerten von 4 Mio. € (per 31. Dezember 2021: 5 Mio. €; per 30. Juni 2021: 22 Mio. €) der Besicherung von Krediten. Der Ausweis betraf im Wesentlichen Schienenfahrzeuge, die bei den operativen Gesellschaften des
Segments DB Arriva im Einsatz sind.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.