Lärmschutz
Lärmschutzziel
Die weitere Entlastung der Anwohner:innen vom Schienenverkehrslärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Deshalb arbeiten wir weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels 2030/2050:
- Bis 2030 werden wir im Rahmen der Fortführung des Lärmsanierungsprogramms des Bundes insgesamt 3.250 km Bestandsstrecken, d.h. rund 800.000 Menschen und damit die Hälfte der Anwohner:innen an lärmbelasteten Strecken, von Schienenverkehrslärm entlasten.
- Bis 2050 werden wir die insgesamt rund 6.500 km lärmbelasteten Bestandsstrecken vollständig von Schienenverkehrslärm und damit rund 1,6 Millionen betroffene Anwohner:innen entlasten.
Bis Ende Juni 2022 haben wir insgesamt 2.137 km mit ortsfesten Lärmschutzmaßnahmen lärmsaniert. Im ersten Halbjahr 2022 wurden im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms aus Haushaltsmitteln des Bundes i.H.v. 50,9 Mio. € 17,4 km SchallschutzwändeNr. 25 errichtet und 783 Wohnungen mit passiven SchallschutzmaßnahmenNr. 101 ausgestattet. Lärmschutz findet bei uns auch direkt an der Quelle, den Fahrzeugen, statt. Der Umstieg von Dieselantrieben auf HybridtechnologienNr. 44 trägt bspw. auch zur Lärmreduktion bei.
Der im Februar 2022 abgeschlossene Einbau eines neuen Antriebsaggregats im Zuge der Umrüstung des Hybridzuges HybridFLEX von DB Arriva trägt nicht nur zur Einsparung von Treibhausgasen bei, sondern auch zu bis zu 75% Lärmreduktion.