Nationales Umfeld
DB-Konzern
Bundeshaushalt 2022
Anfang Juni 2022 wurde der Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Die späte Verabschiedung ist auf den Wechsel der Legislaturperiode zurückzuführen. Bis zum Beschluss galt eine vorläufige Haushaltsführung.
Für die Schiene gibt es im Bundeshaushalt 2022 u. a. folgende wesentliche Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr:
- Die coronabezogenen Kompensationsmaßnahmen (Integrierter Bericht 2021) des Bundes werden 2022 fortgesetzt (Trassenpreisförderung Fernverkehr, Dividendenersatz für Ersatzinvestitionen im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, Mittel für Schadenskompensationen).
- Einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um zusätzlich 3,7 Mrd. € in 2022. Die Mittel dienen der Finanzierung des 9-Euro-Tickets im Rahmen des Energieentlastungspakets (2,5 Mrd. €) sowie der Fortsetzung der hälftigen Finanzierung des Rettungsschirms für den Regionalverkehr gemeinsam mit den Bundesländern.
- Die Mittel für den Aus- und Neubau der Bundesschienenwege werden von 1,56 Mrd. € 2021 auf 1,9 Mrd. € erhöht.
- Die Mittel für Lärmsanierung steigen von 139 Mio. € auf 185 Mio. €.
- Die Anlagenpreisförderung für den Schienengüterverkehr wurde von 80 Mio. € auf 40 Mio. € reduziert.
Entlastungspaket
Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat der Bund Entlastungen beschlossen. Hierdurch entfällt u. a. die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Juli 2022, die bisher der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien diente. Die Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG erfolgt ab dem 1. Juli 2022 aus dem Bundeshaushalt.
Ebenfalls zur Entlastung der Bürger:innen wurden für die Monate Juni, Juli und August 2022 die Energiesteuern auf Mineralöl gesenkt und ein 9-Euro-Ticket zur Nutzung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt. Zur Finanzierung des 9-Euro-Tickets hat der Gesetzgeber eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgenommen und die Mittel um einmalig 2,5 Mrd. € erhöht.
In einem weiteren Entlastungspaket sieht der Bund Kredit- und Bürgschaftsprogramme für vom Krieg betroffene Unternehmen vor. Außerdem können für »branchenübergreifende große Unternehmen der Realwirtschaft« Eigenkapitalhilfen erfolgen. Energieintensive Unternehmen sollen zeitlich befristete Zuschüsse aufgrund gestiegener Energiepreise erhalten. Dabei wird die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises anteilig bezuschusst. Grundlage ist das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission. Energieunternehmen, die an Warenterminbörsen tätig sind, sollen Liquiditätshilfen erhalten, um die Sicherheitsforderungen der Energiebörsen bedienen zu können.
Neues Klimaschutz-Sofortprogramm
Im Koalitionsvertrag des Bundes ist festgehalten, dass das Klimaschutzgesetz 2022 konsequent weiterentwickelt und ein neues Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden soll.
Als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms wurde eine erste Novelle zur Änderung des EEG und weiterer Gesetze beschlossen. U. a. sollen:
- erneuerbare Energien massiv ausgebaut werden, bis 2030 ist als Zielstellung ein Anteil von 80% am Strombedarf normiert,
- Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, indem bei der Schutzgüterabwägung ein Vorrang für erneuerbare Energien eingeführt wird, und
- die EEG-Umlage wird über den Haushalt und nicht mehr über eine Umlage über den Strompreis finanziert werden.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat entsprechend der Vorgabe des Bundes-Klimaschutzgesetzes am 13. Juli 2022 ein Sofortprogramm für den Sektor Verkehr vorgelegt. Dies war notwendig, da der Sektor Verkehr 2021 die zulässigen Jahresemissionsmengen überschritten hat. Durch den Auf- und Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge, den Ausbau der Förderung effizienter Lkw-Trailer, eine Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur, eine Ausbau- und Qualitätsoffensive im ÖPNV, den Ausbau der digitalen Arbeitsformen sowie die Anpassung der nationalen Treibhausgas-(THG-)Minderungsquote soll
im Sektor Verkehr zukünftig die Einhaltung der Klimaziele gesichert werden.
Der Bund arbeitet weiter an dem sektorübergreifenden Klimaschutz-Sofortprogramm. Die genannten Maßnahmen sollen dort integriert werden.
Krise der Erdgasversorgung
Vor dem Hintergrund der stark verminderten Exporte russischen Erdgases in die EU hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 die Alarmstufe (zweite Warnstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen. Außerdem wurden bereits zahlreiche Gesetzesänderungen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz dürfen jetzt Kohlekraftwerke, die bereits stillgelegt waren oder in Kürze hierzu vorgesehen sind, an den Strommarkt zurückkehren. Außerdem kann der Verbrauch von Erdgas zur Verstromung begrenzt werden. Allerdings sind Kraftwerke zur Erzeugung von Fahrstrom für Eisenbahnen aufgrund ihrer Systemrelevanz hiervon auszunehmen. Auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes können Erdgasversorger bei einer eingeschränkten Importlage außerordentliche Preisanpassungen vornehmen. Schließlich wird der Bund ermächtigt, eine neue Umlage zur allgemeinen Finanzierung der hohen Gaskosten einzuführen. Um einen Krisenfall zu vermeiden, wird der Bund ermächtigt, eine Verordnung zum schienengebundenen Transport von Energieträgern zu schaffen. Damit soll eine rechtssichere prioritäre Nutzung von solchen Verkehrsleistungen ermöglicht werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz sollen Bau und Betrieb von neuen Terminals und Leitungen für den Import von Liquefied Natural Gas (LNG) nach Deutschland erheblich beschleunigt werden.
Schaffung eines Hochleistungsnetzes
Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Richard Lutz haben am 22. Juni 2022 in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Entwicklung eines Hochleistungsnetzes angekündigt.
Masterplan Schienenverkehr und Deutschand-Takt
Als Ergebnis des Zukunftsbündnisses Schiene hat das BMDV 2020 den Masterplan Schienenverkehr veröffentlicht. Als wesentliches Element geht daraus der Deutschland-Takt hervor. Im August 2021 hatte das BMDV das positive Ergebnis der volkswirtschaftlichen Bewertung eines Maßnahmenbündels für den Deutschland-Takt verkündet. Danach sind rund 180 Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgerückt. Damit verbunden ist die grundsätzliche Finanzierungsfähigkeit aus dem Bedarfsplantitel. Grundlage der Bewertung ist der durch unabhängige Gutachter des Bundes erstellte Zielfahrplan 2030+, zu dem im September 2021 der Abschlussbericht vorgelegt wurde. Am 24. Juni 2022 fand die erste Regionalkonferenz zum Deutschland-Takt in Mainz statt. In diesem Rahmen hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing über den Deutschland-Takt und dafür geplante Ausbaumaßnahmen im Südwesten informiert.
Zum 1. Juli 2022 wurde die Stabsstelle Deutschland-Takt im BMDV eingerichtet. Ziele sind die interne und externe Bündelung, die transparente Kommunikation und die Sichtbarkeit aller Aktivitäten des BMDV zum Deutschland-Takt.
Beschleunigungskommission Schiene
Am 29. Juni 2022 fand die Auftaktsitzung der Beschleunigungskommission Schiene unter der Leitung des BMDV statt. Die Kommission soll bis Ende 2022 Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung der Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse im Schienenverkehr sowie zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Finanzierungsprozessen vorlegen. Die Branchenverbände sowie der DB-Konzern sind eingebunden.
Infrastruktur
Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege
Aktuell steht die Umsetzung der Versorgungsauflagen aus der 5G-Auktion 2019 im Fokus. Diese sehen u. a. eine bessere Versorgung entlang der Schienenwege vor. Die Eisenbahnen sind nach den Auktionsbedingungen zur Mitwirkung aufgefordert. Der DB-Konzern hat zur Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheit das Projekt »Masterplan Konnektivität Schiene« initiiert. Im Austausch mit den Mobilfunkunternehmen werden im Projekt zentrale Mitwirkungsbedarfe offengelegt und Einigungen zum Abruf von Mitwirkungsleistungen getroffen. Auch die DB broadband GmbH zahlt mit ihrem weitreichenden Angebot von Glasfaserkapazitäten entlang der Schienenwege auf die Mitwirkung ein und unterstützt damit das Ziel des Bundes, eine umfassende Glasfaserversorgung bis 2030 sicherzustellen. In ihrer Gigabitstrategie schreibt der Bund dazu passende Rahmenbedingungen fest und flankiert mit der Initiative »5G am Gleis« einen synergetischen Mobilfunkausbau entlang der Gleise. Die 2021 verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes regelt die Bedingungen zur Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur und sieht als ein neues Ziel der Frequenzregulierung vor, entlang von Verkehrswegen eine unterbrechungsfreie Konnektivität bis möglichst 2026 zu gewährleisten.
2021 haben wir uns mit der Deutschen Telekom und im ersten Halbjahr 2022 auch mit Vodafone auf eine Übererfüllung der Versorgungsauflagen 2019 geeinigt. Es wurde vereinbart, dass die beiden Mobilfunkunternehmen ihr Netz an den DB-Schienenstrecken bis 2026 ausbauen, vorhandene Lücken schließen und die Leistungsfähigkeit ihrer Netze erheblich steigern. Gemeinsam investieren wir einen dreistelligen Millionenbetrag.
Güterverkehr
Masterplan Schienengüterverkehr
Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Wichtige Anliegen aus dem Masterplan Schienengüterverkehr finden sich auch im Masterplan Schienenverkehr wieder. Das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr bietet die Basis für eine anteilige Förderung von Projekten in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Nach der erstmaligen Dotierung des Programms im Bundeshaushalt 2020 mit 30 Mio. € und der Fortsetzung in 2021 erfolgte 2022 eine Anhebung auf knapp 40 Mio. €. Als weitere Maßnahme zur Stärkung des Schienengüterverkehrs ist im Bundeshaushalt seit 2020 eine Anlagenpreisförderung hinterlegt, die 2022 mit 40 Mio. € dotiert ist. Die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse wurde evaluiert und mit neuen Fördermöglichkeiten im März 2021 veröffentlicht, sie ist 2022 mit 18 Mio. € ausgestattet. Die ebenfalls aus dem Masterplan resultierende Trassenpreisförderung umfasst 350 Mio. € pro Jahr. Sie ist derzeit bis 2023 befristet, soll jedoch nach erfolgter Evaluierung verlängert werden. Die Überarbeitung der Förderrichtlinie findet derzeit statt.
Die Evaluierung der Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie findet auch derzeit statt, die neue Richtlinie soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.