Angaben zu Finanzinstrumenten (IFRS 9)
Mit der Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente) zum 1. Januar 2018 erfolgten Änderungen bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten sowie Änderungen bei der Ermittlung von Wertminderungen von Forderungen.
Aus der erstmaligen Anwendung ergaben sich für den DB-Konzern Auswirkungen im Rahmen der Ermittlung von erwarteten Forderungsausfällen. Darüber hinaus werden zukünftig alle Beteiligungen sowie Forderungen, die im Rahmen von Factoringverträgen weiterveräußert werden, »zum beizulegenden Zeitwert« klassifiziert.
a) Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte
Die bisher unter IAS 39 geltenden Kategorien wurden im Rahmen des IFRS 9 von vier auf drei reduziert. Unterschieden wird hier weiterhin, ob die Bewertungseffekte aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden oder im Eigenkapital verbleiben.
Finanzielle Vermögenswerte in Mio.€ | Fair Value (erfolgs- | Fair Value (erfolgs- | Fortge- |
Stand per 31.12.2017 | 5 | 2 | 9.333 |
Reklassifizierung von sonstigen Beteiligungen | +24 | +14 | –38 |
Reklassifizierung von Forderungen, die für den | +353 | – | –353 |
Stand per 01.01.2018 | 382 | 16 | 8.942 |
b) Bewertung der finanziellen Vermögenswerte
Bei der Bewertung von Finanzinstrumenten werden durch IFRS 9 nun erwartete Kreditverluste im Rahmen einer Risikovorsorge berücksichtigt.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis mithilfe einer Wertberichtigungsmatrix; diese erwarteten Kreditverluste beliefen sich per 30. Juni 2018 auf 19 Mio.€.
Für Forderungen aus Finanzierung sowie sonstige Forderungen erfolgte die Ermittlung des erwarteten Wertberichtigungsbedarfs bei wesentlichen Positionen ebenfalls forderungsspezifisch. Per 30. Juni 2018 wurde hier eine Risikovorsorge von 5 Mio.€ gebildet.
Durch die Umstellung der Ermittlung für erwartete Kreditverluste ergab sich im DB-Konzern ein einmaliger positiver Effekt von 24 Mio.€, der im Eigenkapital separat ausgewiesen wurde. Konzern-Eigenkapitalspiegel.
c) Hedge-Accounting
Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich Erweiterungen im Bereich der Designationsmöglichkeiten sowie eine engere Verknüpfung zwischen Hedge-Accounting und Risikomanagement. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Implementierung erweiterter Buchungs- und Bewertungslogiken. Im DB-Konzern ist dies insbesondere für eine differenzierte Behandlung der Currency-Basis-Spreads relevant, die unter IFRS 9 künftig keinen Bestandteil des Grundgeschäfts einer Sicherungsbeziehung mehr darstellen. Ineffektivitäten, die sich daraus ergeben, werden, sofern notwendig, ergebniswirksam erfasst. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest.