Integrierter Zwischenbericht 2018 – Auf in eine neue Zeit!

Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen

Eventualforderungen bestanden per 30. Juni 2018 in Höhe von 46 Mio. (per 31. Dezember 2017: 23 Mio., per 30. Juni 2017: 18 Mio.). Sie umfassen überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war.

Zum Bilanzstichtag sind grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezo­­gen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten keine Eventualforderungen erfasst.

Die Eventualschulden setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio.

30.06.
2018

31.12.
2017

30.06.
2017

Eventualschulden aus
Gewährleistungsverpflichtungen

30

30

Sonstige Eventualschulden

134

124

93

Insgesamt

134

154

123

In den sonstigen Eventualschulden sind unter anderem Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.

Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2018 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 16 Mio. (per 31. De­­­zember 2017: 17 Mio., per 30. Juni 2017: 18 Mio.). Weiter­­­hin dienten per 30. Juni 2018 Sachanlagen mit Buchwerten von 9 Mio. (per 31. Dezember 2017: 7 Mio., per 30. Juni 2017: 2 Mio.) der Besicherung von Krediten. Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Schienenfahrzeuge, die bei den operativen Gesellschaften des Segments DB Fernverkehr im Einsatz sind.

Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.