Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss
Grundlagen und Methoden
Der ungeprüfte, verkürzte Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee erstellt. Der IAS 34 (Interim Financial Reporting) wurde beachtet. Die dem Konzern-Abschluss 2017 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden für den vorliegenden Zwischenabschluss stetig angewendet.
Die folgenden neuen und für den Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) wesentlichen Standards, Interpretationen und Änderungen der IAS/IFRS-Standards sind innerhalb des Berichtszeitraums verpflichtend anzuwenden.
- IFRS 9: »Finanzinstrumente« (veröffentlicht Juli 2014; anzuwenden für Berichtsperioden ab 1. Januar 2018)
- IFRS 15: »Erlöse mit Verträgen mit Kunden« (veröffentlicht Mai 2014; anzuwenden für Berichtsperioden ab 1. Januar 2018)