Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrug per 30. Juni 2018 21.140 Mio.€ (per 31. Dezember 2017: 20.507 Mio.€, per 30. Juni 2017: 21.747 Mio.€).
Die Investitionsausgaben, für die zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen bestanden, aber noch keine Gegenleistung erbracht wurde, setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio.€ | 30.06. | 31.12. | 30.06. |
Bestellobligo für den Erwerb von | |||
Sachanlagevermögen | 15.237 | 14.478 | 15.926 |
immateriellen Vermögenswerten | 38 | 55 | 35 |
Erwerb finanzieller Vermögenswerte | 406 | 402 | 430 |
Insgesamt | 15.681 | 14.935 | 16.391 |
Der Anstieg des Bestellobligos im Sachanlagevermögen ist insbesondere bedingt durch die geplanten Investitionsvorhaben aufgrund eigener Bauleistungen; wesentlicher gegenläufiger Effekt resultiert aus erfolgten Anschaffungen neuer Fahrzeuge. Es bestehen bei einzelnen Lieferbeziehungen eigenständige Schuldanerkenntnisse zur Erfüllung des Bestellobligos, denen Ansprüche in gleicher Höhe, abgesichert durch Bürgschaften von Banken und Versicherungen mit höchster Bonität, gegenüberstehen. Das Bestellobligo für den Erwerb von Sachanlagevermögen enthält auch zukünftige Verpflichtungen für Fahrzeuge im Zusammenhang mit nach IFRIC 12 zu bilanzierenden Verkehrsverträgen.
Der Erwerb finanzieller Vermögenswerte betrifft nicht eingeforderte ausstehende Einlagen bei der EUROFIMA Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA), Basel/Schweiz.
Weitere finanzielle Verpflichtungen betreffen zukünftige Mindestleasingzahlungen aus Operate-Lease-Verträgen.