Vergleichbarkeit zum ersten Halbjahr 2017
Die Vergleichbarkeit der für das erste Halbjahr 2018 vorgelegten Finanzinformationen mit dem ersten Halbjahr 2017 ist unter Berücksichtigung folgender Sachverhalte gegeben:
- Methodenänderung bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen im Segment DB Arriva
In Großbritannien werden einige Schienenverkehrsverträge als sogenanntes Franchise betrieben, für dessen Dauer der DB-Konzern für die eingesetzten Mitarbeiter Beiträge in den britischen Railway Pension Scheme zahlt. Die Verpflichtungen gegenüber diesen Mitarbeitern sowie das Planvermögen werden unverändert nach Abzug des durch die Arbeitnehmer finanzierten Teils (40%) vollständig bilanziert.
Im Rahmen der Bilanzierung des Effekts aus Franchisevereinbarungen wurde bisher auch der Teil der Unter- oder Überdeckung berücksichtigt, der voraussichtlich nicht durch den DB-Konzern finanziert werden wird. Als Personalaufwand wurde außerdem der Dienstzeitaufwand angesetzt, der sich unter Anwendung der versicherungsmathematischen Bewertungsmethode (Project-Unit-Credit-Methode) ergibt.
Der DB-Konzern hat festgestellt, dass diese beiden Bewertungsregeln aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus nicht länger ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage vermitteln. Als Personalaufwand werden nunmehr die tatsächlich gezahlten laufenden Beiträge ausgewiesen. Nach Berücksichtigung des Effekts aus Franchisevereinbarungen verbleiben von nun an nur noch die Verpflichtungen, die sich aus der Entrichtung von Beiträgen zum Abbau eines etwaigen Defizits im Versorgungsplan während des laufenden Franchise ergeben. Sofern eine solche Verpflichtung bereits beim Eintritt in einen Franchiseverkehrsvertrag bestand, erfolgt in dessen Höhe die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts, der über die Dauer des Franchise abgeschrieben wird.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Auswirkungen auf den Konzern-Zwischenabschluss per 30. Juni 2017, die sich aus der retrospektiven Anwendung ergeben haben.
in Mio.€, per 30.06.2017 | Ange- | Bisherige | Verände- |
Posten der Bilanz | |||
Immaterielle Vermögenswerte | 3.576 | 3.567 | +9 |
Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 368 | 668 | –300 |
Rücklagen | 3.865 | 3.927 | –62 |
Erwirtschaftete Ergebnisse | 7.165 | 7.187 | –22 |
Pensionsverpflichtungen | 3.958 | 3.947 | +11 |
Passive Abgrenzungen (langfristig) | 855 | 1.043 | –188 |
Passive latente Steuern | 151 | 153 | –2 |
Passive Abgrenzungen (kurzfristig) | 891 | 919 | –28 |
Bei den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich keine Veränderungen ergeben.
In den Segmentinformationen nach Geschäftssegmenten sowie den Informationen nach Regionen wurden die Zahlen des ersten Halbjahres 2017 entsprechend angepasst.
- Überprüfung angesetzter Nutzungsdauern im Segment DB Netze Fahrweg
Der DB-Konzern hat Anfang 2018 die bei der Abschreibung berücksichtigten Nutzungsdauern überprüft, inwieweit diese die tatsächliche Abnutzung widerspiegeln. Die Überprüfung führte bei einigen Anlagenklassen zum Ansatz höherer Nutzungsdauern, sodass die Abschreibungen im ersten Halbjahr 2018 geringer als im entsprechenden Vorjahreszeitraum ausgefallen sind.