Integrierter Zwischenbericht 2018 – Auf in eine neue Zeit!

Politisches Umfeld

Neuer Koalitionsvertrag enthält starke Impulse für den Schienenverkehr

Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 bekennen sich die Unionsparteien und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zur Stärkung der Eisenbahn in Deutschland und zum integrierten DB-Konzern. Der Koalitionsvertrag greift zahlreiche gemeinsame Anliegen der Branche auf. Ein »Schienenpakt« von Politik und Wirtschaft soll eine Verdopplung der Fahrgastzahlen bis 2030 bewirken und mehr Güterverkehr auf die Schiene bringen. Schwerpunktthemen für den Sektor aus Sicht des DB-Konzerns:

  • die Fortsetzung des Investitionshochlaufs mit bedarfsgerechten Mitteln für den Bestandserhalt (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung; LuFVIII) sowie Aus- und Neubau, der Implementierung eines Planungsbeschleunigungsgesetzes und der Anwendung von Building Information Modeling (BIM);
  • die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr mit Trassenpreisförderung und Realisierung des 740-m-Netzes;
  • eine Digitalisierungsoffensive inklusive des Ausbaus der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS;
  • die weitere Vorbereitung des Deutschlandtakts mit Zielfahrplan und passenden Knotenmaßnahmen;
  • die Stärkung der Schiene im Kontext von Klima- und Umweltschutz, inklusive passender Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2050, eines Programms für Elektrifizierung und alternative Antriebe sowie der Fortsetzung des Engagements für die Lärmminderung.

Regulatorische und verkehrspolitische Themen 

BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2019

Die zuständige Beschlusskammer hat am 17. Januar die Trassen­preise für das Fahrplanjahr 2018/2019 genehmigt, unter anderem die beantragte Steigerung der Trassenpreise des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) um 1,8%. Diese folgt aus der gesetzlichen Kopplung der Trassenpreisentwicklung an die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel. Wie im Beschluss zum Trassenpreissystem (TPS) 2018 wurden die beantragten Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr im Zuge der Genehmigung angehoben und im Schienengüterverkehr abgesenkt; jeweils um rund 28 Mio.. Die Entscheidung ist nicht bestandskräftig.

BNetzA muss Eigenkapitalverzinsung im Stromnetz neu festlegen

Am 22. März 2018 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung methodisch fehlerhaft vorgegangen ist. Rund 1.100 Stadtwerke und Netz­betreiber, darunter DB Energie, hatten gegen die von der BNetzA vorgenommene Kürzung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung geklagt. Vorgaben zur neuen Höhe machte das Gericht nicht. Die BNetzA kann gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Im Juni 2018 ist die Verbändeanhörung zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Ge­nehmigungsverfahren im Verkehrsbereich des BMVI erfolgt. Der Entwurf orientiert sich an der Strategie Planungsbeschleunigung des BMVI und enthält zudem die vom Innovationsforum Planungsbeschleunigung empfohlene Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Dieser Schritt erfolgt auch mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und Einführung von BIM. Die Bündelung versetzt das EBA in die Lage, digitale Planungen des DB-Konzerns in beiden Verfahrens­ebenen weiterzubearbeiten; Schnittstellen werden hierdurch vermieden. Ferner enthält der Entwurf jeweils für die Bundesschienenwege eine Regelung, dass auch bei einer Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans die bisher prognostizierte Verkehrsentwicklung in laufenden Verfah­­ren weiterhin zugrunde gelegt werden darf, sowie eine Aktualisierung und Erweiterung der Vorhaben, für deren gerichtliche Überprüfung das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig sein soll.

Neuregelungen zum Straßenverkehr

Am 17. Mai 2018 wurde der dritte und letzte Teil der EU-Gesetzgebungsvorschläge der Strategie »Europa in Bewegung« für den Straßenverkehr vorgelegt, darunter ein Vorschlag zur Einführung von Emissionszielwerten für schwere Nutzfahrzeuge. Demnach sollen Lkw ihre CO₂-Emissionen bis 2025 um 15% im Vergleich zu 2019 reduzieren. Bis 2030 sollen es 30% werden. Weitere Bestandteile des Pakets sind eine Mitteilung zur Schaffung eines digitalen Umfelds für den Informationsaustausch im Verkehrsbereich (»e-freight«), ein Vorschlag zur Straffung von Genehmigungsverfahren für TEN-T-Projekte (Trans-European-Network-Transport) sowie Verordnungen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Straßenschwerlastverkehr.

Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen

Die Kommission hat am 2. Mai 2018 ein Budget in Höhe von 1.279 Mrd. für den neuen EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 vorgestellt. Für Investitionen in die transeuro­pä­ischen Verkehrs-, Digital- und Energienetze sollen die Mittel der Fazilität Connecting Europe (CEF) auf 42,3 Mrd. aufgestockt werden, davon knapp 31 Mrd. für Investitionen in Verkehrsnetze.

Französische Bahnreform beschlossen

Wesentliche Inhalte der im Juni 2018 verabschiedeten Bahnreform in Frankreich sind die zeitlich gestaffelte Öffnung des nationalen Schienenpersonenverkehrsmarktes für Wettbewerb (Marktöffnung im SPNV zwischen Dezember 2019 und Dezember 2023 mit längeren Fristen für den Großraum Paris, im eigenwirtschaftlichen Fernverkehr ab 2020), die Umwandlung der SNCF in eine Aktiengesellschaft im dauerhaften Eigentum des Staates, die Abschaffung des Beamtenstatuts bei Neueinstellungen der SNCF ab Ende 2020, die Zuordnung der Personenbahnhofssparte zum Schienenwegebetreiber SNCF Réseau sowie die Anordnung eines Beschäftigtenübergangs im Falle eines Betreiberwechsels im SPNV. Im Zusammenhang mit der Bahnreform kam es in Frankreich seit April zu umfangreichen Streiks.