Rechtliche Themen
Verfahren wegen Finanzierungsbeiträgen
Wir haben zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken zum Jahresende 2016 Klage gegen die Partner beim Pro-jekt Stuttgart 21 auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sogenannten Sprechklausel beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart eingereicht. Die Projektpartner haben mittlerweile auf die Klage erwidert. Das VG Stuttgart hat für die Replik auf diese Klageerwiderung eine Frist zu Ende August 2018 gestellt.