Angaben zu Leasingverhältnissen (IFRS 16)
Der DB-Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 nach der modifizierten retrospektiven Methode angewandt; Vorjahresabschlüsse wurden daher nicht angepasst. Das Nutzungsrecht aus einem Leasingvertrag wurde in Höhe des Barwerts der Zahlungsverpflichtung angesetzt, bereinigt um für den Leasingvertrag bestehende aktive und passive Abgrenzungen. Um den Barwert der Zahlungsverpflichtung zu ermitteln, wurden die verbliebenen Leasingzahlungen mit dem DB-Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 1,5%. Die Eröffnungsbilanzwerte per 1. Januar 2019 der folgenden Bilanzposten wurden in der Folge angepasst:
31.12.2018 | Anpassung durch IFRS16 | 01.01.2019 | |
Sachanlagen | 40.757 | 4.030 | 44.887 |
Langfristige Forderungen | 380 | 51 | 431 |
Kurzfristige Forderungen und | 1.870 | 15 | 1.885 |
Langfristige Finanzschulden | 20.626 | 3.301 | 23.927 |
Langfristige übrige Verbindlichkeiten | 258 | –57 | 201 |
Kurzfristige Finanzschulden | 2.618 | 968 | 3.586 |
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 3.660 | –17 | 3.643 |
Der DB-Konzern hat von einer in IFRS 16 vorgesehenen Erleichterung für Leasingverträge, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung enden, Gebrauch gemacht. Diese Aufwendungen sind in den Aufwendungen für kurzfristige Leasingverträge enthalten.
Die Verpflichtungen aus Operate-Leasing-Verhältnissen, die per 31. Dezember 2018 bestanden, lassen sich zu der am 1. Januar 2019 im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 erfassten Finanzschuld wie folgt überleiten:
IFRS-16-Überleitung in Mio. € | 30.06.2019 |
Verpflichtungen aus Operate Leasing-Verträgen per 31.12.2018 | 5.585 |
Enthaltene Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverträgen | –286 |
Enthaltene Verpflichtungen über Gegenstände von geringem Wert | –48 |
Enthaltene Verpflichtungen für Softwareleasing | –30 |
Enthaltene Verpflichtungen für Leasingverträge, | –975 |
Nichtberücksichtigung von Kündigungs- und Berücksichtigung | 388 |
Abzinsung | –363 |
Sonstiges | –2 |
Zusätzliche Leasingverbindlichkeit per 01.01.2019 | 4.269 |
Für Leasingverträge über Gegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten und weniger sieht der IFRS 16 Erleichterungen vor, von denen der DB-Konzern Gebrauch macht.
Bezüglich der aktivierten Nutzungsrechte sind per 30. Juni 2019 beziehungsweise für das erste Halbjahr 2019 folgende Angaben von Relevanz:
in Mio. € | Nutzungsrechte an | |||||||
Grund- | Geschäfts-, Betriebs- | Bahn- | Gleis- | Fahr- | Maschinen und | Anderer Betriebs- | Insgesamt | |
Zugänge | 18 | 220 | 0 | 2 | 186 | 10 | 4 | 440 |
Abschreibungen | –14 | –283 | –1 | 0 | –121 | –18 | –7 | –444 |
Buchwerte | 317 | 3.050 | 9 | 4 | 1.013 | 216 | 26 | 4.635 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise die Kapitalflussrechnung des ersten Halbjahres 2019 enthält folgende leasingbezogene Erträge, Aufwendungen und Auszahlungen:
in Mio. € | 1. Halbjahr 2019 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE | |
Erträge aus Operate-Leasing-Verhältnissen | 299 |
Erträge aus Untervermietungen | 11 |
Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen | 444 |
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN | |
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverträge | 161 |
Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert | 21 |
Variable Leasingentgelte | – |
ZINSERGEBNIS | |
Zinsaufwendungen | 45 |
KAPITALFLUSSRECHNUNG | |
Auszahlungen für Leasing | 477 |