Eventualforderungen, Eventualschulden und Bürgschaftsverpflichtungen
Eventualforderungen bestanden per 30. Juni 2019 in Höhe von 41 Mio. € (per 31. Dezember 2018: 46 Mio. €, per 30. Juni 2018: 46 Mio. €). Sie umfassen überwiegend einen Rückforderungsanspruch im Zusammenhang mit geleisteten Baukostenzuschüssen, der jedoch der Höhe und dem Zeitpunkt der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag nicht hinreichend sicher bestimmt war.
Zum Bilanzstichtag sind grundsätzlich für sämtliche Aktivverfahren aufgrund der hohen Unsicherheiten bezogen auf Erstattungsansprüche, -zeitpunkte und -wahrscheinlichkeiten keine Eventualforderungen erfasst.
Die Eventualschulden setzen sich wie folgt zusammen:
in Mio. € | 30.06.2019 | 31.12.2018 | 30.06.2018 |
Sonstige Eventualschulden | 106 | 99 | 134 |
Insgesamt | 106 | 99 | 134 |
In den sonstigen Eventualschulden sind unter anderem Risiken aus Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt, die aufgrund der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 50% nicht als Rückstellungen bilanziert wurden.
Darüber hinaus bestanden per 30. Juni 2019 Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften von 17 Mio. € (per 31. Dezember 2018: 17 Mio. €, per 30. Juni 2018: 16 Mio. €). Weiterhin dienten per 30. Juni 2019 Sachanlagen mit Buchwerten von 12 Mio. € (per 31. Dezember 2018: 13 Mio. €, per 30. Juni 2018: 9 Mio. €) der Besicherung von Krediten. Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Schienenfahrzeuge, die bei den operativen Gesellschaften des Segments DB Fernverkehr im Einsatz sind.
Der DB-Konzern bürgt im Wesentlichen für Beteiligungsgesellschaften und Arbeitsgemeinschaften und haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen er beteiligt ist.