Integrierter Zwischenbericht 2019 – Deutschland braucht eine starke Schiene

Konzern-Anhang

Grundlagen und Methoden

Der ungeprüfte, verkürzte Zwischenabschluss zum 30. Juni 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee erstellt. Der IAS 34 (Interim Financial Reporting) wurde beachtet. Die dem Konzern-Abschluss 2018 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden für den vorliegenden Zwischenabschluss stetig angewendet.

Der folgende Standard war durch den Deutsche Bahn Konzern (DB-Konzern) zum 1. Januar 2019 erstmals verpflichtend anzuwenden:

  • IFRS 16: »Leasing« (veröffentlicht Januar 2016; anzuwenden für Berichtsperioden ab 1. Januar 2019)

Darüber hinaus gibt es keine neuen und für den DB-Konzern wesentlichen Standards, Interpretationen und Änderungen der IAS/IFRS-Standards, die innerhalb des Berichtszeitraums verpflichtend anzuwenden sind.