Geschäftsfeld DB Netze Energie
Rahmenbedingungen
BGH bestätigt Methodik zur Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung in Elektrizitätsnetzen
Am 9. Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Kürzung der Eigenkapitalverzinsung für Betreiber von Stromnetzen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zugestimmt und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben. Das OLG hatte die Methodik der BNetzA zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung bemängelt, da diese den Besonderheiten der Kapitalmärkte nicht angemessen Rechnung trage. Für DB Energie bedeutet die Entscheidung des BGH, dass für die Dauer der dritten Regulierungsperiode von 2019 bis 2023 ein Eigenkapitalzinssatz von 6,91% für Neuanlagen und von 5,12% für Altanlagen gilt. Damit wird der Eigenkapitalzinssatz gegenüber der zweiten Regulierungsperiode (9,05% für Neuanlagen und 7,14% für Altanlagen) deutlich abgesenkt.