Geschäftsfeld DB Netze Fahrweg
Rahmenbedingungen
BNetzA genehmigt Trassenpreise für 2020
Die zuständige Beschlusskammer hat am 13. Februar 2019 die Trassenpreise für das Fahrplanjahr 2019/2020 genehmigt. Wie in den Beschlüssen zum Trassenpreissystem (TPS) 2018 und TPS 2019 wurden die beantragten Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr im Zuge der Genehmigung angehoben und im Schienengüterverkehr abgesenkt; jeweils um rund 28 Mio. €. Die DB Netz AG hat gegen diese Entscheidung geklagt. Mit einer ersten Entscheidung ist frühestens Ende 2019 zu rechnen.
BNetzA genehmigt Anreizsystem für den Schienenpersonenverkehr
Am 29. Mai 2019 hat die BNetzA das von der DB Netz AG für den Schienenpersonenverkehr beantragte Anreizsystem in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen genehmigt. Die Weiterentwicklung des Anreizsystems zwischen den EVU des Personenverkehrs und der DB Netz AG gilt seit dem 1. Juni 2019. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen gelten unter anderem bei baustellenbedingten Verzögerungen deutlich höhere Zahlungen. Im Rahmen eines Marktdialogs konnte im Personenverkehr bereits am 19. November 2018 über alle wesentlichen Eckpunkte des Anreizsystems eine Einigung erzielt werden. Im Güterverkehr besteht Einigkeit, dass das Anreizsystem zum Fahrplanwechsel 2020/2021 eingeführt werden soll. Die DB Netz AG wird einen entsprechenden Antrag stellen.
Lärmabhängiges Trassenpreissystem unterstützt Umrüstung von Güterwagen
Das Lärmabhängige Trassenpreissystem (LaTPS) sieht einen Zuschlag für laute Güterzüge von derzeit 5,5% auf den regulären Trassenpreis vor. Zum Fahrplanwechsel 2019/2020 wird sich der Zuschlag auf 7% erhöhen. Güterzüge, die zu mindestens 90% aus Wagen mit leisen Bremssohlen bestehen, sind von der Zahlung ausgenommen. Die aus dem LaTPS erzielten Erlöse werden vollständig zur Finanzierung von Bonuszahlungen für EVU verwendet, die Güterwagen nutzen, die auf leise Verbundstoffbremssohlen umgerüstet wurden. Das LaTPS wird bis Ende 2020 bestehen. Über die gesamte Laufzeit ist das Programm erlösneutral.