Integrierter Zwischenbericht 2019 – Deutschland braucht eine starke Schiene

Grundlagen

Politisches Umfeld

Regulatorische und verkehrspolitische Themen

Zukunftsbündnis Schiene (Schienenpakt)

Am 5. Juni 2018 hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Einrichtung des Zukunftsbündnisses Schiene bekannt gegeben, um die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Bahnpolitik zügig anzugehen. Das Zukunftsbündnis unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann nahm am 9. Oktober 2018 seine Arbeiten auf. Die Inhalte des Zukunftsbündnisses werden in sechs Arbeitsgruppen entwickelt und diskutiert: Deutschland-Takt einführen; Kapazitäten ausbauen; Wettbewerbsfähigkeit der Schiene stärken; Lärmemissionen senken; Digitalisierung, Automatisierung, Innovationen; Fachkräftebedarf Schiene. Der DB-Konzern ist in allen Arbeitsgruppen und im Lenkungskreis beteiligt. Beim Schienengipfel am 7. Mai 2019 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, die Arbeitsgruppen sind aufgefordert, bis Herbst 2019 Top-Maßnahmen für ein Sofortprogramm vorzulegen. Ende 2020 beziehungsweise spätestens im Frühjahr 2021 soll ein Endbericht (Masterplan Schiene 2020) vorliegen. Die intensive Arbeit aller Arbeitsgruppen wird fortgesetzt.

Masterplan Schienengüterverkehr wird weiter umgesetzt

Ergänzend zum Zukunftsbündnis Schiene wird die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr nach dem bisherigen Verfahren weiterverfolgt. Der Runde Tisch Schienengüterverkehr hat am 8. April 2019 erneut mit Spitzenvertretern aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und Branche getagt. Die Umsetzung und das zugehörige Monitoring für alle zehn Handlungsfelder mit den 66 Maßnahmen sollen mit hoher Priorität kontinuierlich fortgesetzt werden. Die Sofortmaßnahme Trassenpreisförderung konnte ab 1. Juli 2018 mit einer Laufzeit von fünf Jahren umgesetzt werden. Für die Förderung standen 2018 Mittel in Höhe von 175 Mio. € zur Verfügung, 2019 sind im Bundeshaushalt 350 Mio. € verankert. Zu den Sofortmaßnahmen zählt auch das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, mit dem die Innovationskraft des Sektors gestärkt werden soll. Die finanzielle Hinterlegung ist ab 2020 mit 20 Mio. € pro Jahr geplant, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen. Auch die Notifizierung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission steht noch aus.

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Die vom Bund eingerichtete Nationale Plattform Zukunft der Mobilität hat mit der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises am 26. September 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der verkehrsträgerübergreifend ausgerichteten Plattform ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen. Die Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr (AG1) hat in einem Zwischenbericht »Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor« erarbeitet. Der Lenkungskreis hat dem Bericht am 29. März 2019 zugestimmt. Die AG 1 steht als Expertengremium für die vertiefte Analyse von Fragestellungen, die sich beispielsweise im Kontext der nun beginnenden Arbeiten des Klimakabinetts ergeben, der Bundesregierung auch weiterhin zur Verfügung. Auch die Arbeit in den anderen Arbeitsgruppen und die Zusammenarbeit zwischen diesen wird kontinuierlich fortgeführt. Der DB-Konzern ist im Lenkungskreis und in den Arbeitsgruppen Klimaschutz im Verkehr und Digitalisierung vertreten.

Novelle des Eisenbahnregulierungsrahmens in Deutschland

Zur Umsetzung des ordnungspolitischen Teils des Vierten EU-Eisenbahnpakets hat die Bundesregierung am 27. März 2019 eine Novelle des Eisenbahnregulierungsrahmens initiiert. Da das Eisenbahnregulierungsgesetz parallel zum Vierten Eisenbahnpaket verhandelt wurde, wurden die entsprechenden europäischen Vorgaben und Wertungen bereits bei Inkrafttreten des ERegG in seiner Ursprungsform weitgehend berücksichtigt. Der Anpassungsbedarf ist in Deutschland daher vergleichsweise gering.

5G-Frequenzauktion beendet

Am 12. Juni 2019 wurde die 5G-Auktion beendet. Unmittelbar nach der Auktion gerät nun die konkrete Umsetzung der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschlossenen Versorgungsauflagen in den Fokus. Die Auflagen lassen eine Verbesserung der Versorgungssituation der Bahnreisenden mit Mobilfunk erwarten. Die Mobilfunknetzbetreiber kritisieren die Vergabebedingungen und haben Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Im zuvor ebenfalls angestrengten Eilrechtsschutzverfahren sind die Mobilfunkunternehmen allerdings gescheitert. Noch offen ist, welchen Einfluss der am 14. Juni gefasste Beschluss der Koalitionsfraktionen zur Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) zur Schließung von weißen Flecken bei der Mobilfunkversorgung auf die Erfüllung der Versorgungsauflagen haben wird.

Europaweite Neudefinition des Bahnfunksystems bis Ende 2020

Neben der für die Konnektivität der Bahnkunden wesentlichen Ausleuchtung der Schienenwege durch die Mobilfunknetzbetreiber ist auch die ausreichende Frequenzausstattung für den Bahnfunk ein zentrales Thema, da Ende 2033 die derzeitigen Frequenzzuteilungen für den Bahnfunk europaweit auslaufen. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit über eine Mandatierung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) in Arbeitsgruppen die technischen und regulierungspolitischen Parameter für die Neuvergabe der Bahnfunkfrequenzen in Europa. Für die geplante Digitalisierung des Bahnbetriebs ist eine ausreichende Frequenzausstattung essenziell, um zukünftig Anwendungen wie die Automated Train Operation (ATO) überhaupt durchführen zu können. Die Eisenbahnunternehmen haben über die im CEPT vertretenen Mitgliedsstaaten noch bis Ende 2019 die Möglichkeit, eigene Studien zur geplanten zukünftigen Frequenznutzung anzufertigen, um ihren konkreten Frequenzbedarf sowie die Anwendung zu plausibilisieren.

Mobilitätspaket I: fortlaufende politische Verhandlungen über Wettbewerb und soziale Standards im europäischen Straßengüterverkehr

Das am 17. Mai 2018 vorgestellte Mobilitätspaket I enthält neben weiteren legislativen Vorschlägen eine Initiative für eine umfassende Revision der wettbewerblichen und sozialpolitischen Standards des europäischen Straßengüterverkehrs. Im Hinblick auf die diesbezüglichen politischen Verhandlungen in den europäischen Institutionen führen insbesondere die Fragen zu den Arbeits- und Sozialstandards sowie zum Marktzugang zu Konfliktlinien zwischen west- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Gleichwohl einigte sich der Rat, die Vertretung der europäischen Mitgliedsstaaten, am 3. Dezember 2018 auf einen Standpunkt. Am 4. April 2019 verständigten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenfalls auf eine gemeinsame Position: Die Parlamentarier fordern unter anderem die Ausweitung der Regulierung auf leichte Nutzfahrzeuge. Ferner möchte das Europäische Parlament die bestehende Beschränkung der Anzahl der Kabotagefahrten durch eine Frist von drei Tagen ersetzen und eine unbegrenzte Anzahl von Fahrten zulassen. Auch die Abgeordneten einigten sich auf die Rückkehrpflicht des Fahrers in den Niederlassungsmitgliedsstaat mindestens alle vier Wochen. Übernachtungen im Führerhaus sollen untersagt werden.

Mit der Festlegung der Positionen von Rat und Parlament sind die Weichen für die abschließenden Verhandlungen zusammen mit der Europäischen Kommission gestellt.

Vorschlag zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen

Die Kommission hat am 2. Mai 2018 ein Budget in Höhe von 1.279 Mrd. € für den neuen EU-Haushalt (MFF) für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Für Investitionen in die transeuropäischen Verkehrs-, Digital- und Energienetze sollen die Mittel der Fazilität Connecting Europe (CEF) auf 42,3 Mrd. € aufgestockt werden, davon rund 31 Mrd. € für Investitionen in die Verkehrsnetze. Im aktuellen Finanzrahmen beläuft sich das Budget für Verkehrsnetze auf rund 24 Mrd. €. Die Aufstockung geht auf ein gesondertes Budget von 6,5 Mrd. € für Verkehrsnetze mit ziviler und militärischer Doppelnutzung zurück.

Das Europäische Parlament hat sich im November 2018 für zusätzliche Mittel für die Verkehrsnetze von 7 Mrd. € ausgesprochen. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu bisher keine Stellung bezogen. Da die Diskussionen zum CEF-Budget in die Verhandlungen zum Finanzrahmen der EU insgesamt eingebettet sind, ist vor Anfang 2020 mit keinem Ergebnis zu rechnen.

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