Rechtliche Themen
Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21
Wir haben zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Nachdem die Partner umfangreich die Klage erwidert haben, hat der DB-Konzern zum 21. Juni 2019 zu den Klageerwiderungen der Projektpartner Stellung genommen.
Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2011 konnten Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelte auf Grundlage der Rechtslage vor Inkrafttreten des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) zivilgerichtlich am Maßstab des §315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf ihre Billigkeit überprüft werden, auch wenn die BNetzA den Entgelten nicht widersprochen hatte und diese regulierungsrechtlich wirksam waren. Auf Basis der alten Rechtslage ist allerdings noch eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beziehungsweise Aufgabenträgern oder Bundesländern anhängig.
Mit Urteil vom 9. November 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gemäß §315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Nach dem Urteil des EuGH ist eine nachträgliche Billigkeitskontrolle der Eisenbahninfrastrukturentgelte auch nach der alten Rechtslage ausgeschlossen. Mehrere Instanzgerichte haben nun in diesem Sinne, zum Teil rechtskräftig, entschieden. Ein Urteil des BGH steht noch aus. Der BGH hat ein Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Regulierungsbehörde über nachträglich eingereichte Anträge auf eine rückwirkende Überprüfung der Entgelte einstweilen ausgesetzt.
Weitere Informationen im Integrierten Bericht 2018.
Klage des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat gegen die DB Netz AG, die DB Regio AG und die DB AG Klage auf Kartellschadenersatz wegen einer vermeintlich rechtswidrigen Trassenpreisgestaltung der DB Netz AG durch die Erhebung von Regionalfaktoren in den Jahren 2005 bis 2011 erhoben. Die DB Regio AG hat ihrerseits das Land Sachsen-Anhalt auf Erstattung noch offener verkehrsvertraglicher Forderungen wegen gestiegener Infrastrukturnutzungskosten für die Jahre 2008 bis 2014 verklagt. Mit Urteil vom 8. November 2018 hat das LG Frankfurt am Main die Klage des Landes Sachsen-Anhalt vollständig abgewiesen. Das Land hat dagegen Berufung eingelegt. Wann eine Entscheidung in dem von DB Regio angestrengten Verfahren getroffen wird, ist noch offen.